Eintritt des Erbfalls - Erbschaftssteuer
Mein Opa hat gern immer und alles korrekt. Obwohl er noch sehr rüstig und fit ist, hat er nun sein Testament verfasst. Es ist alles vom Notar beglaubigt und beurkundet und liegt in seinem Schließfach bei der Bank.
Mich beschäftigt dabei nur, beim Eintritt des Erbfalls, wie sieht das mit der Erbschaftsteuer aus. Muss ich das beim Einkommensteuerbescheid angeben oder wie läuft das?
Die Erbschaftssteuer wird direkt fällig, wenn das Testament eröffnet und anerkannt worden ist. Sprich sobald du deine Unterschrift gesetzt hast das du das Erbe annimmst, bekommst du wenige Wochen darauf den entsprechenden Bescheid über die Steuer die du zu entrichten hast. Diese richtet sich nach der Art des Erbes und auch nach dessen Umfang. Dort werden auch die Ausgaben für die Beerdigung usw. mit berücksichtigt und abgezogen.
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