Onlinebetrug: Anzeige erstatten?

vom 14.09.2007, 14:32 Uhr

Ich denke eine Anzeige wegen Betrugs ist doch ganz einfach Online gemacht, man kann in den Formularen alles soweit schon eintragen und von daher hätte ich es definitiv auch gemacht. Er hat schon recht es ist zwar nur ein kleiner Betrag, aber wenn er diese Masche echt zig mal am Tag abzieht ist auch das ein ganzer Haufen Geld. Könnte der Beitragsersteller sich denn mal äußern ob die Ware nun angekommen ist oder wer der Besagte Shop ist, ich würde nämlich ungern dem gleichen Shop auf den Leim gehen zumal ich bald neue Akkus für meine Digicam brauche.

» missmouse » Beiträge: 435 » Talkpoints: -3,87 » Auszeichnung für 100 Beiträge



@Laufmasche es sieht so aus als hättest du recht; inzwischen habe ich aber selbst herausgefunden, dass man ein amtliches Mahnverfahren auch selbst einleiten kann und zwar mithilfe folgender website: gut, link geht nicht: aber googled einfach online-mahnantrag

Falls ich also bis morgen nichts von meinem Verkäufer gehört habe, schicke ich zuerst einen eingeschriebenen Brief mit Rückantwort und 14 tägiger Frist, danach eröffne ich das Mahnverfahren. das kostet mich dann erst mal 25-30 euro; muss aber später vom Schuldner zurückerstattet werden.
Da der Verkäufer nicht bankrott zu sein scheint, wird man Bescheid dann letztlich auch vollstrecken können.

» knolle » Beiträge: 3 » Talkpoints: 0,76 »


Hi Knolle, das find ich gut und richtig so. Viele sparen sich ja dann den Aufwand und verzichten dann eben auf ihre 20 Euro, bevor sie einen Mahnantrag stellen oder Anzeige erstatten, weil das ja immer mit Aufwand verbunden ist. Aber das ist falsch. Und man sollte auch nicht zurückschrecken, nur weil es sich um Online abgeschlossenen Kaufvertrag handelt, solange eben die Beweise da sind.

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Hier noch ein update: inzwischen sind Mahnverfahren und auch der Vollstreckungsbescheid über die Bühne gegangen; und zwar mit Erfolg: vor ein paar Tagen dann kam der Scheck vom Webshop-Besitzer: außer den 76 Euro, die ich per Vorauskasse bezahlt habe, hat er auch die 25 Euro Mahngebühr plus 10 Euro Porto für zwei Einschreiben/Rückantwort bezahlt, die ich gefordert habe.

Fazit: das online Mahnverfahren ist einfach und ich kann es allen empfehlen, die in einer ähnlichen Situation sind: mit dem Mahnverfahren läuft alles automatisch über das zuständige Amtsgericht und die werden es sich dann zweimal überlegen, ob sie es bis zum Gerichtsverfahren kommen lassen wollen.

» knolle » Beiträge: 3 » Talkpoints: 0,76 »



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