Garantie - zuerst den Fehler prüfen sonst wird´s teuer

vom 26.01.2008, 05:20 Uhr

Wer meint, dass ein neuerworbenes Gerät defekt ist oder nicht mehr funktionsfähig, der sollte dies erst gründlich überprüfen und abschätzen, ob der Fehler nicht selbstverursacht sein könnte. Andernfalls kann der Verkäufer wenn vorschnell Garantieleistungen eingefordert werden die Kosten für diese vom Käufer zurückverlangen, wenn es dem Käufer möglich gewesen wäre, selbst zu erkennen, dass kein Mangel oder Defekt vorlag - so der BGH in Karlsruhe in einem Urteil (Az VIII ZR 246/06). Jedoch kann der Verkäufer nicht vom Käufer Fachkenntnisse verlangen und dies als Begründung für eine Rückforderung der Kosten angeben.

Im Beispielfall installierte ein Elektroinstallationsunternehmen in einem Altersheim eine neue Lichtanlage, bei der trotz Störungsmeldungen durch einen Installateur keine Fehler gefunden und diese nicht behoben werden konnten. Daraufhin vermutete man einen Garantiefall und fordert den Hersteller auf, den Mangel nachzubessern. Dieser stellte fest, dass der Mangel darin begründet lag, dass ein Installateur ein Kabel falsch angeschlossen habe oder die Mitarbeiter des Altersheims eigenmächtig Einstellungen der Anlage veränderten.

Das Gericht befand, dass sowohl der eine, das falsch verlegte Kabel, als auch der andere, die veränderten Einstellungen, Grund Sache des Installateurs sei die durch diesen hätte erkannt werden müssen und sprach dem Hersteller daher einen Schadenersatz in Höhe von 774 Euro für die entstandenen Lohnkosten und Fahrtkosten zu - begründet wurde diese Entscheidung damit, dass ein Käufer bevor er Garantieleistungen beanspruche „im Rahmen seiner Möglichkeiten“ gründlich und sorgfältig überprüfen müsse, ob der Fehler möglicherweise im eigenen Verantwortungsbereich liegen könnte, was das Elektroinstallationsunternehmen nicht tat.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Bei diesem geschilderten Fall, spielt wohl auch mehr das Thema Gewährleistung als Garantie mit hinein. Ist ja wohl auch ziemlich klar, dass wenn man eigenmächtig an einer Elektroinstallation Veränderungen vornimmt, es dann Schwierigkeiten mit der Durchsetzung irgendwelcher Ansprüche gibt. Aber auch bei privaten Käufen ist ja wohl klar, dass man selbst verursachte Schäden nur schwerlich als Garantiefall durchsetzen kann.

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» Pfennigfuchser » Beiträge: 3769 » Talkpoints: 34,48 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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