Garantie - zuerst den Fehler prüfen sonst wird´s teuer
Wer meint, dass ein neuerworbenes Gerät defekt ist oder nicht mehr funktionsfähig, der sollte dies erst gründlich überprüfen und abschätzen, ob der Fehler nicht selbstverursacht sein könnte. Andernfalls kann der Verkäufer wenn vorschnell Garantieleistungen eingefordert werden die Kosten für diese vom Käufer zurückverlangen, wenn es dem Käufer möglich gewesen wäre, selbst zu erkennen, dass kein Mangel oder Defekt vorlag - so der BGH in Karlsruhe in einem Urteil (Az VIII ZR 246/06). Jedoch kann der Verkäufer nicht vom Käufer Fachkenntnisse verlangen und dies als Begründung für eine Rückforderung der Kosten angeben.
Im Beispielfall installierte ein Elektroinstallationsunternehmen in einem Altersheim eine neue Lichtanlage, bei der trotz Störungsmeldungen durch einen Installateur keine Fehler gefunden und diese nicht behoben werden konnten. Daraufhin vermutete man einen Garantiefall und fordert den Hersteller auf, den Mangel nachzubessern. Dieser stellte fest, dass der Mangel darin begründet lag, dass ein Installateur ein Kabel falsch angeschlossen habe oder die Mitarbeiter des Altersheims eigenmächtig Einstellungen der Anlage veränderten.
Das Gericht befand, dass sowohl der eine, das falsch verlegte Kabel, als auch der andere, die veränderten Einstellungen, Grund Sache des Installateurs sei die durch diesen hätte erkannt werden müssen und sprach dem Hersteller daher einen Schadenersatz in Höhe von 774 Euro für die entstandenen Lohnkosten und Fahrtkosten zu - begründet wurde diese Entscheidung damit, dass ein Käufer bevor er Garantieleistungen beanspruche „im Rahmen seiner Möglichkeiten“ gründlich und sorgfältig überprüfen müsse, ob der Fehler möglicherweise im eigenen Verantwortungsbereich liegen könnte, was das Elektroinstallationsunternehmen nicht tat.
Bei diesem geschilderten Fall, spielt wohl auch mehr das Thema Gewährleistung als Garantie mit hinein. Ist ja wohl auch ziemlich klar, dass wenn man eigenmächtig an einer Elektroinstallation Veränderungen vornimmt, es dann Schwierigkeiten mit der Durchsetzung irgendwelcher Ansprüche gibt. Aber auch bei privaten Käufen ist ja wohl klar, dass man selbst verursachte Schäden nur schwerlich als Garantiefall durchsetzen kann.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-12772.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Auto selber lackieren 17632mal aufgerufen · 5 Antworten · Autor: Hägar · Letzter Beitrag von Nachbars Lumpi
Forum: Auto & Motorrad
- Auto selber lackieren
- Notebook von Plus 4676mal aufgerufen · 3 Antworten · Autor: Simone1987 · Letzter Beitrag von Entenhausen
Forum: Hardware
- Notebook von Plus
- Lohnen sich Asien Fonds? 5165mal aufgerufen · 4 Antworten · Autor: Balthasar · Letzter Beitrag von FinanzScout
Forum: Geldanlage
- Lohnen sich Asien Fonds?
