Definition von bezugsfertig klar geregelt?
Gehen wir davon aus, dass das Ehepaar K eine Wohnung mieten möchte. Der Vermieter meint bei der Besichtigung, die Wohnung sei bezugsfertig. Jedoch fällt Familie K der fehlende Fußboden auf und die fehlende Deckenverkleidung, sprich, beides ist bis auf Rohbau beziehungsweise beim Fußboden der Estrich nicht vorhanden.
Ehepaar K möchte die Wohnung nun gern mieten, befürchtet aber, dass die bezugsfertige Wohnung noch einige Kosten verschlingt und natürlich auch viel Arbeit mit sich bringt. Der Vermieter besteht jedoch auf die Bezugsfertigkeit und sieht auch keinerlei Bedarf darin, für gestrichene Decken oder einen passenden Fußboden zu sorgen.
Ehe nun ein Streit entbrannt und die K's die Wohnung nicht bekommen, gibt es eine gesetzlich gültige Definition von Bezugsfertigkeit, auf die sich der Vermieter und auch das Ehepaar K wirklich berufen können?
Das ist für mich keine bezugsfertige Wohnung ohne Decke und Fußboden. Es sei denn, es ist im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart, dass die Wohnung ohne Fußboden und angestrichener Decke vermietet wird. Das hätten die Eheleute K dann sicherlich gelesen und sofort mit dem Vermieter darüber gesprochen.
Ich nehme an, dass dem Vermieter das Geld ausgegangen ist und er auf diese Weise versucht, Geld zu sparen. Diesen Eindruck erweckt seine Sturheit, weil er genau weiß, dass die Eheleute K die Wohnung haben möchten. Solche Zustände würde ich nicht akzeptieren und lieber eine andere Wohnung suchen. Ich glaube kaum, dass er gerichtlich damit durch käme.
Gerichte sehen Mietwohnungen als bezugsfertig an, wenn nur noch wenige Arbeiten durchzuführen sind, die den zukünftigen Bewohnern ohne Probleme zugemutet werden können. Das heißt in der Regel, dass Böden so weit vorbereitet sind, dass ein Teppich darauf verlegt werden kann. Auch das Tapezieren der Wände und das Streichen der Decke muss nicht schon erledigt worden sein. Eine Wohnung ist auch dann bezugsfertig, wenn die Heizkörper noch gestrichen werden müssen.
Eine bezugsfertige Wohnung muss bewohnbar sein. Das ist in der Regel der Fall, wenn das Bad vorhanden, die elektrischen Leitungen verlegt, die Küche mit den üblichen Anschlüssen versehen und die Heizung eingebaut ist. Ebenso sollten natürlich Fenster und Türen da sein.
Bezugsfertig heißt nicht, dass der zukünftige Bewohner keine Arbeiten mehr übernehmen muss und einfach seine Möbel in die Wohnung stellen kann. Es reicht, wenn der Bezug der Wohnung zumutbar ist. Dafür sind die Anforderungen recht gering.
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