Nach Umzug wird Wohnberechtigungsschein verlangt
A und B sind ältere Leute, die umgezogen sind, weil sie in eine Wohnung ziehen wollten, die im Haus einen Aufzug hat. Die Wohnung ist eine großzügige Zweiraumwohnung und auch gut bezahlbar für die beiden älteren Leute. Nun wohnen A und B schon seit 3 Monaten in der Wohnung und nun bekommen die beiden Besuch von ihrem Vermieter, der meint, dass der Wohnberechtigungsschein noch fehlt, den sie eigentlich haben müssten. Das Amt hätte ihn als Vermieter wohl angeschrieben.
Nun stehen A und B da und da die Renten der beiden ein klein wenig zu hoch sind, bekommen sie keinen Wohnberechtigungsschein. Dieser wurde abgelehnt. A und B wissen nun nicht, was sie machen sollen. Der Vermieter meint, dass die Wohnung nicht ohne Wohnberechtigungsschein bewohnt werden darf. Der Mietvertrag wurde aber ohne diesen Wohnberechtigungsschein unterschrieben und auch die Miete wurde ohne den Wohnberechtigungsschein festgelegt.
Was müssen A und B nun machen, damit sie nicht wieder ausziehen müssen. Denn erstmal können sie sich keinen weiteren Umzug mehr leisten, zweitens können sie auch nicht mehr Miete zahlen und drittens haben sie auch schon sehr viel in der Wohnung machen lassen. Der Laminat, der in der Wohnung beispielsweise liegt, wurde von A und B gezahlt. Ein Umzug kommt also nicht in frage. A und B sind ja ohne Wohnberechtigungsschein eingezogen. Können sie dort wohnen bleiben?
Das ist eine schwierige Sache. Da der Vermieter den beiden Menschen nichts von einem Wohnberechtigungsschein gesagt hat und auch im Mietvertrag nichts steht, muss der Vermieter eine Lösung finden und darf das nicht auf die beiden abwälzen. Ich weiß nicht, ob es möglich ist, dass man vom Vermieter verlangen kann, dass er die Differenz für den Wohnberechtigungsschein an das Amt zahlt.
Denn auf keinen Fall kann man unter den Umständen verlangen, dass A und B nochmals umziehen. Wenn es Schwierigkeiten gibt, sollten die beiden sich an den Mieterverein wenden und auch sämtliche Kosten notieren, die den Umzug betreffen und die Quittungen aufbewahren. Ich hoffe, dass eine Lösung gefunden wurde.
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