'Täter-Opfer-Ausgleich' auch immer außergerichtlich machbar?
Wenn beispielsweise Person A jemanden verletzt hat und ein 'Täter-Opfer-Ausgleich' anstrebt, kann man das auch außergerichtlich machen oder muss da immer das Gericht eingeschaltet werden? Was ist, wenn Person A von der Polizei wegen Körperverletzung gesucht wird und er vor dem Auffinden schon mit dem Opfer einen derartigen Ausgleich anstrebt. Wird das dennoch vor Gericht noch weiter geahndet oder ist damit, wenn das Opfer sogar die Strafanzeige zurück zieht, die Angelegenheit vorbei?
Das hängt von der Einordnung der Straftat ab. Wenn die Staatsanwaltschaft von Staat wegen ermittelt, dann nützt auch das Zurückziehen der Anzeige durch die Privatperson nichts mehr. Im Einzelfall sollte man da anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um eine detailliertere Auskunft zu einem speziellen Fall zu erhalten.
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