Fehler bei Heizungswartung - Wer trägt Kosten?
A besitzt eine Ölheizung und ließ bisher einmal im Jahr die Wartung von einer ortsansässigen Firma vor der Heizperiode durchführen. Im letzten Jahr ist dem Monteur dabei ein recht kleiner Fehler unterlaufen, welche nun enorme Folgekosten verursacht hat.
Es war ein Dichtungsring defekt, welcher hätte ausgetauscht werden müssen. Dies war dem Monteur, laut eigener Aussage bekannt. Nun waren Anfang Februar Folgeprobleme mit der Heizungsanlage, so das A auch fast eine Woche mehr oder weniger in einem kalten Haus saß. Der ortsansässige Monteur war mehrmals vor Ort und konnte die Probleme nicht beseitigen.
A hat dann ein anderes Unternehmen beauftragt, welches auch die Fehler innerhalb von zwei Stunden beheben konnte. Dabei mussten mehrere kostenintensive Dinge erneuert werden, welche ganz klar die Folge des oben genannten defekten Dichtungsring waren.
Nun fragt sich A, ob man dem ortsansässigen Monteur die Rechnung zukommen lassen kann, da er durch seine Nachlässigkeit die hohen Repaturkosten verursacht hat. Wenn dies Möglich ist, müsste A nur wissen, welche Gesetze dafür zutreffend sind und welche Fristen man dabei einhalten muss.
Normal ist, dass eine Handwerkerfirma versichert ist gegen entstandene Schäden. Wenn ein Handwerker mit Vorsatz gehandelt hat oder fahrlässig, muss er zahlen. In deinem Fall wird es Fahrlässigkeit gewesen sein. Also sollte er seine Versicherung in Anspruch nehmen. Da der Fehler sich erst jetzt herausgestellt hat, kann er eigentlich nicht verjährt sein.
Den Mangel müssen Handwerker kostenlos beseitigen. Selbst das hat der ortsansässige Handwerker nicht geschafft und seinen eigenen Fehler nicht gefunden. Deshalb muss er die entstandenen Kosten nun übernehmen. Das las ich in der BILD. Wo das nun genau gesetzlich steht, kann ich dir nicht sagen. Aber ich würde die Handwerkskammer um Auskunft bitten.
Wie du sicherlich gesehen hast, ist der erste Beitrag schon über vier Jahre alt. Der ortsansässige Monteur ist mittlerweile verstorben, so dass man ihn nicht mehr haftbar machen könnte und insgesamt ist die Sache eh schon verjährt. A hat aber weitere Arbeiten dann immer von der zweiten Firma erledigen lassen und ist bis jetzt sehr zufrieden.
Punktedieb, es ist mir klar, dass dein Beitrag schon älter war. Aber sicherlich hast du auch im April die Bitte Gios gelesen, mehr unbeantwortete Themen zu beantworten. Nun, dabei habe ich auch deinen erwischt. Sorry, dass ich ihn nicht schon damals gelesen hatte. Dann freut es mich, dass A nun mit dem Handwerker zufrieden ist.
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