Definition kalkulatorische und steuerrechtliche Abschreibung
Bei der Erstellung eines Businessplanes soll es wohl vorteilhaft sein, wenn man in diesen schon die Abschreibung auf die geplanten Investitionen mit einrechnet. Dabei gibt es wohl die Varianten der kalkulatorischen oder der steuerrechtlichen Abschreibungsmethode.
Weiß denn vielleicht jemand den Unterschied dieser beiden Kalkulationsmethoden zu erklären? Wann kommt denn welche Abschreibungsvariante zur Anwendung und erweist sich vielleicht als vorteilhafter?
Bei der Abschreibung hat sich seit meiner Ausbildung zwar einiges geändert, aber ich kann versuchen, die Grundlagen zu erklären:
Es gibt im Grunde zwei Arten der Abschreibung. Das sind die lineare Abschreibung und die degressive Abschreibung. Diese beiden Arten finden auch in der kalkulatorischen bzw. steuerrechtlichen Abschreibung Anwendung.
Die kalkulatorische Abschreibung ist die, die angewendet wird, um zu ermitteln, ob ein bestimmtes Geschäftsmodell überhaupt mit den geplanten Kosten und Einnahmen Aussicht auf Erfolg hat. Die steuerrechtliche Seite schreibt je nach Wirtschaftsgut das Finanzamt vor. In den meisten Fällen ist die Form der Abschreibung frei wählbar. Sie muss jedoch im Regelfall für das betreffende Wirtschaftsgut beibehalten werden.
Bei der linearen Abschreibung wird jedes Jahr der gleiche Betrag vom Buchwert abgezogen. Dieser Betrag berechnet sich aus dem Beschaffungswert (Einkaufswert zuzüglich Beschaffungskosten), den man durch die Anzahl der Nutzungsjahre teilt. Bei dieser Methode ist der Buchwert am Ende der Nutzungsdauer gleich Null.
Bei der degressiven Abschreibungsmethode wird in jedem Jahr ein bestimmter Prozentsatz vom Buchwert abgezogen. Das bedeutet, dass der abzuziehende Wert in jedem Jahr neu berechnet werden muss. Zudem bleibt am Ende der geplanten und in der Buchführung berücksichtigten Nutzungsdauer ein Restwert stehen.
Die Abschreibungsmethoden haben steuerrechtlich je nach Sachlage beide Vor- oder Nachteile. Welche das im jeweiligen Fall sind, kann vermutlich am besten ein Steuerberater erklären, der sich mit dem Einzelfall befasst.
Eine pauschale Auskunft ist zu diesem Thema, zumindest meiner bescheidenen Meinung nach, nicht möglich.
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