Überweisung statt Lastschriftermächtigung möglich?
Schließt man einen Dienstleistungsvertrag ab, welcher mit monatlichen oder auch jährlichen Gebühren verbunden ist, so muss man ja meistens eine Lastschriftermächtigung erteilen. Aber muss man das denn wirklich und unbedingt? Kann man seine Verbindlichkeiten nicht auch überweisen? Viele Firmen weigern sich ja solch ein Überweisungsverfahren anzuwenden. Muss man das so akzeptieren oder wie würdet ihr reagieren? Kennt ihr solche Gebaren von Firmen und warum ist das so?
Es gibt soweit ich weiß ein Gesetz, in dem ausdrücklich geregelt wird, dass der Bürger eine Zahlungsmethode wählen kann die er haben möchte und dass der Dienstleister dies nicht verweigern darf. Ich habe mal gehört, wie sich so genannte GEZ-Gegner unterhalten haben und diesen Paragraphen eben argumentativ gegen die GEZ genutzt haben wollen um durchzusetzen, dass man das eben in Bar bezahlen könnte und nicht per Lastschrift bzw. Überweisung. Leider finde ich den Paragraphen nicht mehr, aber ich weiß, dass es ihn gibt. Ich habe ihn damals selbst nachgeschlagen, weil ich eine Bestätigung meiner Neugier haben wollte, ob es das Gesetz wirklich gibt.
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