Wie und wonach eine Entfernungspauschale berechnen?
Arbeitnehmer können ja in ihrem Jahreslohnsteuerausgleich auch eine Entfernungspauschale ansetzen und auch geltend machen. Nur wie berechnet man denn eine solche Entfernungspauschale und welche Werte fließen da ein? Variiert diese in jedem Jahr oder ist diese immer gleich? Können Arbeitnehmer die Entfernungspauschale selbst berechnen oder legt diese das Finanzamt fest?
Der Betrag für die Pauschale wird vom Finanzamt/Gesetzgeber festgelegt. Zur Zeit beträgt diese 0,30€ pro einfachem Kilometer Arbeitsweg. Sicherlich gibt es hin und wieder mal Anpassungen für die Pauschale, aber seit einigen Jahren gelten diese 0,30€.
Multipliziert mit der Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage und den gefahrenen Kilometern für den Weg zur Arbeit, erhält man den Betrag, der als "Pendlerpauschale" zum Abzug gebracht werden kann. Dabei ist es eigentlich auch egal, ob man mit dem Auto, dem Fahrrad oder zu Fuß den Weg zur Arbeit zurücklegt.
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