Muss man dem Vermieter die neue Adresse mitteilen?
Herr X. zieht demnächst um. Zwar innerhalb des selben Wohnorts, aber in eine andere Wohnung. Da es nur Stress mit dem Vermieter gibt, möchte er diesem die neue Adresse nicht mitteilen. Außerdem tratschen die jetzigen Vermieter sehr gerne und Herr X. möchte nicht das alle Welt weiß, wo er nun wohnt.
Herr X. hat aber noch einen näheren Verwandten, dessen Adresse dem jetzigem Vermieter auch bekannt ist. Die Post die eventuell noch kommt und anderer Schriftverkehr könnte also über den näheren Verwandten laufen.
Ist Herr X. verpflichtet dem jetzigen Vermieter die neue Wohnadresse mitzuteilen? Oder reicht es, wenn Herr X. auf irgend einem Weg erreichbar ist?
Herr X muss dem jetziger Vermieter die neue Adresse nicht mitteilen. Es klingt zwar sinnvoll damit zum Beispiel Briefe weitergeleitet werden können, jedoch ist das auch Möglich, wenn Herr X sich einfach ein Postfach zulegt und sämtliche Post dort sammeln lässt. Herr X könnte seinen jetzigen Vermieter auch fragen, ob er die Unterlagen nicht sammeln könnte und man kommt alle zwei Wochen mal vorbei und holt diese ab. Natürlich ist aber auch der Weg über die Verwandten eine mögliche Lösung.
Herr X muss auf jeden Fall postalisch zu erreichen sein, weil ja immer noch Forderungen ausstehen könnten durch die Nebenkostenabrechnung. Deswegen muss Herr X zumindest eine Postfachadresse angeben. Da es aber für den Vermieter ein leichtes Spiel ist die neue Adresse herauszubekommen, indem er zum Einwohnermeldeamt geht, ist es sinnlos dem Vermieter die Adresse nicht mitzuteilen.
Herr X sollte sich überlegen, ob er die Adresse nicht angibt um Ärger aus dem Weg zu gehen. Denn die Nebenkostenabrechnung kann auch positiv für ihn ausfallen, sodass er Geld zurückbekommt. Aber wenn der Vermieter noch Geld von herrn X bekommt muss er das ja auch mitteilen können.
Herr X kann auch beim Einwohnermeldeamt bei der Ummeldung angeben, das niemand seine neue Anschrift bekommen soll. Das heisst zwar, das Ämter und auch Anwälte bei entsprechenden Gründen eine Auskunft erhalten, aber der Vermieter selbst bekommt sie nicht.
Wenn Herr X nun eine andere Adresse, nämlich die des Verwandten oder halt ein Postfach angibt, dann sollte das für den Vermieter ausreichen, wenn Herr X dann auch zeitnah auf eventuelle Post reagieren kann.
Herr X kann getrost umziehen. Er muss niemandem seine neue Adresse mitteilen, außer den Ämtern und Behördens. Ein Benachrichtigung für den Vermieter wäre nur in dem Fall sinnvoll, wenn der Vermieter noch irgendwelche Unterlagen oder Dinge, zum Beispiel ein Sparbuch besitzt, worauf eine Kaution von Herrn X eingezahlt wurde, als dieser in die Wohnung eingezogen ist und er ihm dieses dann per Post zuschicken möchte, wenn er es zum Beispiel am Tag der Wohnungsabnahme vergessen hat, Herrn X zu überreichen. Ansonsten geht es keinen Mitmieter und auch den Vermieter nichts an, wohin Herr X zieht.
Punktedieb hat geschrieben:Das heisst zwar, das Ämter und auch Anwälte bei entsprechenden Gründen eine Auskunft erhalten, aber der Vermieter selbst bekommt sie nicht.
Vielleicht ist es ja auch von Amt zu Amt unterschiedlich, aber man bekommt in der Regel auch ohne einen Anwalt die neue Adresse übermittelt. Zwar muß man dann eben sein berechtigtes Interesse nachweisen und mitunter auch Dokumente wie Mietvertrag und ähnliches in Kopie hin schicken, aber danach bekommt man die gewünschte Info eigentlich. Es ist daher fast sinnlos, die Angabe seiner neuen Adresse beim Auszug zu verweigern.
Man sollte dem Vermieter eine neue Adresse mitteilen, denn schließlich hat dieser ja noch die Kaution. Da eine Kaution ordentlich abgerechnet werden muss und diese Abrechnung postalisch zugeht, würde man sonst die Abrechnung nicht erhalten und man könnte diese dann nicht auf Fehler prüfen.
Auch muss noch eine Nebenkostenabrechnung zugestellt werden, sollte es in dieser ein Guthaben geben kann der Vermieter unter Umständen dieses dann nicht auszahlen, denn wenn die Abrechnung zurückkommt, kann man vom Vermieter nicht verlangen auf gut Glück das Geld auf ein ehemals bekanntes Konto zu überweisen.
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