Berechnung und Höhe der Einfuhrumsatzsteuer

vom 17.06.2015, 17:54 Uhr

Selbst bei Urlaubsmitbringseln kann es einem ja widerfahren, dass bei der Wiedereinreise in Deutschland eine Einfuhrumsatzsteuer fällig und erhoben wird. Ist euch schon mal eine solche Einfuhrumsatzsteuer vom Zoll abgeknöpft worden und wenn ja wie viel und für welche Waren? Woran macht sich denn eine Einfuhrumsatzsteuer fest, wie und wonach wird denn diese berechnet?

» FinanzScout » Beiträge: 1059 » Talkpoints: 18,81 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich hatte selber noch nicht den Fall, da ich kaum ins Ausland komme, allerdings kenne ich mich im Steuerbereich etwas aus. Wer aus Drittländern kommt und dort keine Umsatzsteuer entrichten musste, muss dann hier den deutschen Steuersatz auf den Einkaufspreis bezahlen. Davon wird bei Beträgen unter 10 Euro Einfuhrumsatzsteuer abgesehen.

Dies müssen Unternehmer als auch Privatpersonen machen, wobei Unternehmer diese dann wieder als Vorsteuer abziehen können. Dies können Unternehmer bei deutschen Waren übrigens ebenso. Insofern ist die Einfuhrumsatzsteuer keine Zusatzbelastung.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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