Gibt es Beschwerdestellen für Immobilienmakler?
A hat ein unschönes Erlebnis mit einem Immobilienmakler gehabt. Dies möchte er nicht auf sich sitzen lassen und würde sich gerne an jemanden wenden, der diese Sache in die Hand nimmt und dem Immobilienmakler mal auf den Zahn fühlt.
A hat sich auf eine Wohnung, die im Internet stand gemeldet und nun will der Makler erst die Adresse zwecks Besichtigungstermin herausrücken, wenn A einen Suchauftrag unterschreibt. Da die Wohnung aber im Bestand vom Makler ist und er sie ja schon inseriert hat, wird der Vermieter ja schon den Auftrag zur Vermietung gegeben haben. A hat dem Makler das auch geschrieben und bekam keine Antwort. Der Termin zur Besichtigung sollte eigentlich schon gewesen sein. Nur wusste A nicht, wo er hinkommen sollte, weil er keine Adresse bekam.
A würde sich gerne über einen unseriösen Makler beschweren. Aber an wen wendet man sich? Wenn man Beschwerden über einen Arzt hat, gibt es die Ärztekammer, bei Apotheken die Apothekerkammer und beim Einzelhandel die Verbraucherzentrale. Die Verbraucherzentrale ist angeblich nicht dafür zuständig.
Das ist schon eine sehr naive Sicht der Dinge und verkennt ein wenig das Machtgefälle, welches hier auf Grund der Marktgegebenheiten unbestreitbar vorliegt. Ist es die Bekannte A die vom Makler etwas will oder aber braucht der Makler unbedingt diese Bekannte A? Der A ist sicher schon auch bewusst, dass der Makler sich aussuchen kann, mit wem er Geschäfte macht und mit wem dann nicht? Was am Geschäftsgebaren "unseriös" ist, erschließt sich hier nicht. Beschweren kann sich A beim Arbeitgeber des Maklers. Ist er das selbst, dann kann sie es ablehnen, mit ihm Geschäfte zu machen.
Natürlich gilt jetzt das, was hier in Gesetzform gegossen wurde oder wird: wer den Makler beauftragt, der soll den auch bezahlen. Ebenso gilt ja auch beim Gebrauchtwagenverkauf, dass eine Gewährleistung gegeben werden muss! Und wie bei den Gebrauchtwagenhändlern auch haben die Immobilienmakler legale Möglichkeiten, diese Regel zu umgehen. Gebrauchtwagenhändler verkaufen die Gebrauchtwagen ohne Gewähr eben ausschließlich an "Gewerbetreibende" bzw. "für den Export" und Makler handeln ebenso wie hier beschrieben.
Die Bekannt A hatte hier vermutlich gedacht, an eine Wohnung kommen zu können, ohne eine Provision zahlen zu müssen. Aber die Frage sei erlaubt: warum sollte der Vermieter die bezahlen wollen, wenn es genug Interessenten gibt, die eben auch dazu bereit sind? Wäre das nicht der Fall, so hätte A bestimmt die Adresse erfahren. Also hat weder der Makler noch der Vermieter ein Interesse an einem Geschäft mit A!
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