Sind alle Nebeneinnahmen/Nebeneinkünfte zu versteuern?

vom 18.11.2013, 23:44 Uhr

Frau A macht manchmal Babysitting oder geht für ihre Nachbarin einkaufen. Dafür bekommt sie auch Geld. Weiterhin ist sie im Internet auch auf einigen Seiten, wo man auch Geld verdienen kann. Nun meinte ein Bekannter von Frau A, dass sie das alles versteuern muss und alles angeben muss zu ihrem Lohn. Muss man solche Nebeneinkünfte wirklich angeben und versteuern? Wie hoch dürfen denn diese Nebeneinkünfte sein. Manchmal hat Frau A nur 10 Euro im Monat als Nebeneinkunft oder auch mal 50 Euro. Dann sind es auch mal 100 Euro.

Auch bekommt Frau A schon mal Gutscheine auf manchen Seiten, wenn sie Umfragen ausfüllt. Muss sie diese Nebeneinkünfte auch angeben? Wie sieht es aus mit diesen Nebeneinnahmen? Wie muss sie diese versteuern?

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» MissMarple » Beiträge: 6786 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Mich würde auch interessieren, ob auch Geschenke als Nebeneinkünfte gelten. Nehmen wir also mal an, Frau A hat Geburtstag und bekommt von einem oder mehreren Verwandten Geldgeschenke in Höhe von beispielsweise 10 oder 20 €. Muss Frau A auch diese versteuern?

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» Olly173 » Beiträge: 14700 » Talkpoints: -2,56 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Laut § 46 (2) Nr. 1 EStG sind Einkünfte bis zu 410 Euro neben dem Arbeitslohn kein Grund zur Abgabe einer Steuererklärung, d. h. sie bleiben außen vor. Einkünfte sind Einnahmen minus Ausgaben und wenn man dem die Stromkosten, Internetkosten usw. gegenüberstellt, dann kommt meist nichts dabei heraus.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von ten points am 06.05.2014, 10:02, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Olly173 hat geschrieben:Mich würde auch interessieren, ob auch Geschenke als Nebeneinkünfte gelten. Nehmen wir also mal an, Frau A hat Geburtstag und bekommt von einem oder mehreren Verwandten Geldgeschenke in Höhe von beispielsweise 10 oder 20 €. Muss Frau A auch diese versteuern?

Dafür gibt es die Erbschaft- und Schenkungssteuer. Dabei gibt es allerdings je nach Verwandtschaftsgrad Freibeträge ab 20.000 Euro. Auf die Einkommensteuer werden Geschenke nicht angerechnet, wenn sie nicht Teil des Arbeitslohnes sind.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Gio am 09.06.2015, 05:59, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Juri1877 hat geschrieben:Laut § 46 (2) Nr. 1 EStG sind Einkünfte bis zu 410 Euro neben dem Arbeitslohn kein Grund zur Abgabe einer Steuererklärung, d. h. sie bleiben außen vor.

Heißt das denn im Klartext, wenn mir beispielsweise meine Oma jeden Monat 50 Euro zusteckt, dann müsste ich diese insgesamt 600 Euro in meiner Steuererklärung auch angeben? Was wäre denn die Konsequenz daraus, wenn ich es nicht angebe? Wäre dies schon ein Tatbestand der Steuerhinterziehung? :think:

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» diskutant » Beiträge: 234 » Talkpoints: 51,06 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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