Reparaturkosten bei Mitgemieteten Gegenständen
Wenn Reparaturkosten anfallen, dann ist man nur dann für die Kosten der Reparatur verantwortlich, wenn es sich dabei um seine eigenen Gegenstände handelt (außer man zerstört etwas mutwillig oder im Mietvertrag ist ein Beitrag X Euro gesetzt den man selbst tragen muss, zumindest bei höheren Reparaturen).
Hat man zum Beispiel eine Wohnung mit Küche gemietet und dort geht irgendwann der Knopf für die Temperatureinstellung am Herd kaputt, so hat die hierfür entstehenden Kosten der Vermieter zu tragen. Man sollte allerdings nicht einfach einen Handwerker rufen, sondern dem Vermieter vorher Bescheid über den Defekt geben, so dass dieser einen Handwerker seines Vertrauens beauftragen kann.
Auch wenn man etwas kaputt gemacht hat, was einen nicht gehört, wie zum Beispiel den Duschkopf sollte man sich zunächst mit den Vermieter auseinander setzen. In einigen Fällen kann es nämlich sein, dass man über einen bestimmten Betrag kommt, sodass es dann auch der Vermieter übernimmt.
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