Gleichbehandlungsgrundsatz bei Mietangelegenheiten
Herr und Frau Z. wohnen mit ihren beiden Kindern in einer Mietwohnung. Der Vermieter lebt ebenfalls mit im Haus. Ebenso wie seine Tochter, die zwei Kinder hat und an ihre Eltern Miete zahlt und einer weiteren Mitpartei, die ebenfalls Kinder hat. Alle Kinder sind etwa im gleichen Alter.
Herr und Frau Z. stellen immer wieder fest, dass die Vermieter sie und die anderen Mietparteien unterschiedlich behandeln. Die Kinder der anderen Mieter dürfen ihre Fahrräder im Hausflur stehen lassen. Die Fahrräder der Kinder von Familie Z. müssen umgehend in den Keller geräumt werden. Wenn das nicht geschieht, werden die Fahrräder auch schon mal ungesichert vor das Haus geschoben.
Familie Z. hat bei Einzug zwei Sätze Schlüssel bekommen. Nun werden die Kinder älter und bräuchten auch mal einen eigenen Haustürschlüssel. Die Haustür wird mit einem Sicherheitsschloss geschlossen und deshalb kann Familie Z. nicht einfach Schlüssel nach machen lassen. Außerdem hat Familie Z. eine Haushaltshilfe die regelmäßig kommt und auch jemand zum Beaufsichtigung der Kinder, die ebenfalls regelmäßig kommt.
Nun ist es eigentlich so, dass die Haustür auf Wunsch der Vermieter ab Nachmittags abgeschlossen werden soll, da in der Gegend gehäuft um diese Zeit eingebrochen wird und man möchte den Langfingern den Zugang zum Haus erschweren. Was aber für Familie Z. ebenfalls heißt, dass sie jedem Besucher aufschließen muss oder der Besucher hat einen Schlüssel. Familie Z. weiß, dass regelmäßige Besucher der anderen Mieter weitere Schlüssel bekommen habe. Der Vermieter verweigert aber Familie Z. mehr Haustürschlüssel.
Solche und weitere Begebenheiten, die alle Mieter haben, aber Familie Z. verweigert werden, häufen sich immer mehr. Familie Z. überlegt, ob sie sich wehren können. Denn es gibt ja so was wie den Gleichbehandlungsgrundsatz. So müsste doch den Kindern von Familie Z. ebenfalls erlaubt werden, ihre Fahrräder im Hausflur abzustellen. Der Platz wäre vorhanden und die anderen Kinder sind nicht jünger als die beiden Kinder. Ebenso müssten doch Familie Z. auch mehr Haustürschlüssel zustehen, wenn sie den Bedarf begründen können. Sie würden ja auch für die entstehenden Kosten aufkommen.
Das ist schon frech. Ich glaube, dass man wegen der Fahrräder schon etwas machen kann. Hier müssten die anderen Kinder ja auch ihre Fahrräder ordnungsgemäß abstellen. Es dürfen aber nicht die Kinder von Z ihre Fahrräder im Hausflur abstellen. Dies spricht ja gegen die Hausordnung. Aber was man da noch machen kann, als den Vermieter darauf anzusprechen, fällt mir nicht ein.
Wegen den Schlüsseln ist es so, dass eine Familie erst einmal so viel Schlüssel erhalten kann, wie es auch Familienmitglieder. Das glaube ich, ist eher im keinem Haus der Fall. Die Familie Z kann aber weitere Schlüssel für die anderen Personen beantragen. Dafür muss die Familie nur für die Herstellungskosten aufkommen. Um welche Personen es sich dabei handelt, ist zweitrangig.
Wenn dann dadurch aber ein Schaden entsteht oder unbefugter Zutritt besteht, kann sich der Vermieter an den Mieter wenden. Dies sollte die Familie Z vielleicht wissen.
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