Turnschuhe von der Steuer absetzbar?

vom 05.04.2015, 20:00 Uhr

Wenn man in seinen Beruf über 8 Jahren die gleichen Turnschuhe anzieht, kann man diese auch von der Steuer absetzen, wenn man nachweisen kann, dass man diese Schuhe nicht privat anziehen würde und das auch bestimmten Gründen nicht tun sollte?

Bei meiner Frage geht es vorrangig darum, dass man in stationären Einrichtungen der Pflege Clogs trägt. Ich bevorzuge eher Turnschuhe. Wenn ich dann aber acht Stunden in diesen Schuhen bin, fangen diese auch an zu schwitzen. Die Schuhe dürfte ich aus hygienischen Gründen nicht draußen anziehen, weil ich ansonsten Keime in das Heim bringe. Dies darf nicht sein.

Wie sieht es dann genau damit aus? Darf ich sie absetzen oder eher nicht, weil es normale Arbeitskleidung darstellt? Normale Arbeitskleidung darf man ja nicht von der Steuer absetzen, aber für mich stellt es sich im oben geschilderten Fall keine normale Arbeitskleidung dar.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Davon mal abgesehen, dass nach 8 Jahren auch in Schuhen die man nur bei der Pflege trägt Keime wären, gehe ich doch davon aus, dass es mit den Jahren mehrere Paar Schuhe waren. :lol: Absetzten kannst man sie trotzdem nicht, eben weil es Turnschuhe sind und man sie auch außerhalb der Arbeit (Pflege) tragen könnte. Abhilfe kann man hier nur schaffen, in dem auf dem Kaufbeleg explizit Arbeitsschuhe steht.

Am Einfachsten ist es, sein Schuhwerk in einem Geschäft für Berufsbekleidung zu kaufen, dann ist man auf der sicheren Seite. Übrigens, wenn mit Clogs diese Plastikdinger mit Löchern sind, die sind laut Berufsgenossenschaft in der Pflege nicht erlaubt. Zum einen nicht rutschsicher und zum anderen wegen den Löchern nicht dicht genug, Schuhe in der Pflege sollten rutschsicher und geschlossen sein.

Das geschlossene soll sicherstellen, das keine Flüssigkeiten oder herunterfallende, spitze Gegenstände (Nadeln, Spritzen, etc.) die Haut verletzen können. Das selbe gilt im übrigen auch für Turnschuhe, wenn sie irgendwelche Stoffapplikationen auf dem Schuh haben um luftdurchlässiger zu sein. Kommt die BG dahinter, dass unzureichendes Schuhwerk bei einem Arbeitsunfall im Spiel war, war's das mit Geld von der BG.

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» pub4art » Beiträge: 23 » Talkpoints: 8,26 »


Da du die Schuhe nur bei der Arbeit anziehst, fällt die Anschaffung dieser Schuhe in den Bereich der Werbungskosten, also der Kosten, die du aufwenden musst, um deinen Beruf auszuüben. Es sollte kein Problem sein den Kaufpreis der Schuhe zur Reduzierung deiner Steuerlast herzunehmen. Am besten schreibst du bei der Steuererklärung einen kurzen Zweizeiler und erklärst so dem Steuerbeamten, warum du die Schuhe von der Steuer absetzt.

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» DoubleK » Beiträge: 1215 » Talkpoints: 15,93 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Davon mal abgesehen, dass nach 8 Jahren auch in Schuhen die man nur bei der Pflege trägt Keime wären, gehe ich doch davon aus, dass es mit den Jahren mehrere Paar Schuhe waren. :lol:

Da ist mir doch wirklich ein doofer Fehler unterlaufen. Ich meinte natürlich, dass ich 8 Stunden am Tag in den gleichen Turnschuhen stecke. Diese kann ich dann meist nur 1 bis 3 Monate tragen. Danach sind sie abgetragen, aber bei einer 40 Stunden Woche ist das auch nicht wunderlich. Somit waren es mehrere Schuhe, die ich mich jedes Jahr geleistet habe. In der Ausbildung lasse ich es derzeit über die allgemeinen Werbungskosten laufen. Aber nach der Ausbildung würde ich es schon gerne von der Steuer absetzen.

@pub4art: Ich weiß, dass Clogs nicht erlaubt sind. Ich trage sie aus diesem Grund auch nicht. Aber Turnschuhe sind geschlossen, sind rutschfest und wenn etwas runter fällt, sind meine Füße geschützt. Die Berufsgenossenschaft müsste es eigentlich akzeptieren.

In den meisten Berufsbekleidungsläden gibt es eben diese Latschen, diese möchte ich nicht. Und bei meinen Verschleiß möchte ich auch nicht die genormten Turnschuhe, die die BG akzeptiert, kaufen. Ich weiß noch nicht, ob es das Finanzamt dann auch akzeptieren würde, wenn ich eben schreibe, dass ich diese Schuhe nicht draußen anziehen kann.

Im gleichen Atemzug fällt mir ein, dass ich unter meiner Arbeitskleidung (Kasacks), die ich von meinen Arbeitgeber gestellt bekomme, Unterhemden anziehe. Diese werde ich definitiv nicht in meiner Freizeit anziehen, da diese durch das Schwitzen sogar schon Flecken aufweisen. Aber kann ich diese dann auch absetzen?

Ich weiß ja, dass sich das Finanzamt sogar schon bei weißen Socken aufregt und diese auch nicht unbedingt akzeptiert, weil man diese wirklich in der Freizeit anziehen könnte. Persönlich ziehe ich weiße Socken aufgrund der schnellen Verfärbungen an der Sohle nicht an, aber das Finanzamt argumentiert ja anders.

@DoubleK: Meinst du wirklich, dass ein Zweizeiler dies rechtfertigen würde? Hast du damit Erfahrung? Hat das Finanzamt dann dies als Beweisgrund anerkannt?

@pub4art: Wie soll ich denn bei normalen Turnschuhen Arbeitsschuhe aufschreiben lassen? Das macht ja kein normaler Laden.

» iggiz18 » Beiträge: 3366 » Talkpoints: 4,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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