Umsatzsteuer auf Mieteinnahmen von Garagen?
A möchte gerne Garagen vermieten und fragt sich, ob die Mieteinnahmen von den Garagen von der Umsatzsteuer befreit sind. A hat gehört, dass reguläre Mieten, also Wohnungsmieten, umsatzsteuerbefreit sind, aber dass das nicht auf die Einnahmen aus dem Vermieten von Garagen zutreffen würde.
Stimmt das? Entfallen auf Mieteinnahmen aus dem Vermieten von Garagen Umsatzsteuern?
Die Befreiung von der Umsatzsteuer bei der Vermietung von Garagen ist bereits seit 2004 aufgehoben. Seitdem müssen die Vermieter die geschlossenen Mietverträge fortlaufend nummerieren und für die Einnahmen aus der Vermietung Umsatzsteuer abführen. Sie können nur die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, falls die Einnahmen gering genug sind.
Die einzige Ausnahme bildet bis heute die Vermietung von Garagen fest zusammen mit einer Wohneinheit. Wenn die Wohnung und die Garage zusammen in einem Vertrag vermietet werden, dann fällt auf die Einnahmen aus der Miete für die Garage keine Umsatzsteuer an. Kann die Garage dagegen einzeln bei weiterbestehendem Wohnungsmietvertrag gekündigt werden, dann gilt diese Ausnahme nicht.
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