Offene Adoption und Besuchsrecht der leiblichen Mutter
Frau A möchte ihr Kind zur Adoption frei geben und wenn es klappt, dass ein bestimmtes Paar das Kind adoptieren wird, dann würde sie eine offene Adoption wollen. Aber wie sieht es mit dem Besuchsrecht aus? Hat eine leibliche Mutter dieses Besuchsrecht? Wie oft darf eine leibliche Mutter dann das Kind in der Regel sehen und geht das vonstatten? Wird die Mutter das Kind alleine sehen dürfen oder nur mit den Adoptiveltern oder mit dem Jugendamt?
Es gibt zwei Formen. Bei der halboffenen Adoption besteht der Kontakt zwischen leiblichen und Adoptiveltern nur schriftlich oder im Beisein des Jugendamtes. Meist ist es wohl so, dass man sich ein Mal trifft und dann regelmäßig Briefe über die Entwicklung des Kindes mit Fotos geschickt werden.
Bei der offenen Adoption haben die Eltern unmittelbaren Kontakt. Wie oft dieser Kontakt stattfindet und in welchem Rahmen er stattfindet, ist nicht rechtlich geregelt. Das bleibt dann ganz den Eltern überlassen, worauf sie sich einigen. Aber letztlich liegt das volle Sorgerecht und alles bei den Adoptiveltern. Sie können diese Vereinbarung einfach einseitig kündigen, wenn sie das wollen, und der leiblichen Mutter jeden Kontakt zu dem Kind verwehren.
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