Tattoo ein Entlassungsgrund auch ohne vertragliche Abmachung
A arbeitet seit 3 Jahren bei einer Versicherung. A hat sich auf der Hand ein Tattoo stechen lassen. Dieses Tattoo kann A nicht abdecken. A dachte auch nicht, dass es überhaupt nötig ist, weil A so gut wie nie im Publikumsverkehr arbeiten muss.
Als A nach dem Urlaub, indem er sich das Tattoo hat stechen lassen, wieder in die Agentur kam, wurde er sofort zum Chef gerufen und hat die Entlassung ausgesprochen bekommen. Am nächsten Tag bekam er diese schriftlich, weil er wegen des Tattoos nicht mehr tragbar für die Firma wäre.
A hat nächste Woche einen Anwaltstermin. A hat in seinem Vertrag nicht stehen, dass er sich keine Tattoos stechen lassen darf und das Tattoo ist auch nicht sehr groß. Kann A wirklich wegen eines Tattoos entlassen werden, auch wenn nie gesagt wurde, dass er sich kein Tattoo stechen lassen darf? Auch in seinem Vertrag steht nichts dergleichen.
Ich glaube nicht, dass die Kündigung in Ordnung ist. Zum einen, weil die Person keinen Kontakt mit Personen hat und somit der Publikumsverkehr fehlt. Person A kann also gar kein schlechtes Bild bei Kunden abliefern.
Zum anderen steht im Vertrag nicht, dass Person A kein Tattoo haben darf. Das müsste dann vertraglich schon irgendwo festgehalten sein. Ist das nicht der Fall, hat sich Person auch nichts zu Schulden kommen lassen. Das ist auch gut so, ansonsten könnte der Arbeitgeber hinterher ja mit allen möglichen Dingen kommen und jemanden entlassen, weil die Haarfarbe geändert wurde. Man darf sein Aussehen ja verändern.
Es gibt natürlich Berufe, in denen kann der Arbeitgeber schon verlangen, dass das Tattoo bedeckt werden soll. Ich denke vor allem an Bankkaufleute oder auch Versicherungen. Nun ist Person A bei einer Versicherung tätig, so wie ich das lese aber nur im Büro. Dann sollte es egal sein.
Die Größe des Tattoos spielt glaube ich keine Rolle. Wenn ich Vertrag steht, kein sichtbares Tattoo, dann heißt das auch kein Tattoo. Es ist dann egal ob das Motiv 1 Zentimeter große ist oder 30 Zentimeter. Es muss im Normalfall bedeckt einfach nur sein. Ist es das nicht, kann das dann als vertragswidrig angesehen werden, egal wie groß das Tattoo ist. Dies ist in dem geschilderten Fall ja aber nicht so.
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