Beantragung und Berechnung von Berufsschadensausgleich
vom 24.08.2014, 13:40 Uhr
Im deutschen Rechtssystem ist ja auch ein so genannter Berufsschadensausgleich verankert. Nur unter welchen Voraussetzungen greift denn ein solcher Berufsschadensausgleich? Kann denn auch bei einem Arbeitsunfall ein Berufsschadensausgleich beantragt werden? Welche Leistungen sind denn hierbei denkbar und wie und wonach werden diese berechnet?
Wenn mich nicht alles täuscht, hat der Berufsschadensausgleich nichts mit Arbeitsunfällen zu tun und folglich würde man daraus auch keinerlei Entschädigungszahlungen für einen solchen ableiten können. Schaut man mal bei wikipedia rein, so hat der Berufsschadensausgleich wohl eher etwas mit Kriegsbeschädigten zu tun.
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