Welchen Einfluss sollten Stewardessen auf ihr Flugziel haben
Momentan wütet der Ebola-Virus in Afrika. In einigen Ländern der Erde ist Krieg. Gerade wird diskutiert, ob es den Stewardessen und ihren männlichen Kollegen zugemutet werden kann, in Krisengebiete zu fliegen.
Das Problem dürfte sicherlich nicht nur jetzt aktuell sein, denn in den letzten Jahren wurde in vielen Ländern Kriege geführt. Für riskante Reisegebiete gibt das Auswärtige Amt eine Reisewarnung aus und jeder Fluggast der trotzdem in Krisengebiete fliegen möchte, kann das natürlich gerne machen. Allerdings ist das dann in der Regel eine freiwillige Entscheidung. Niemand muss in ein Land reisen, welches vom Auswärtigem Amt, aus welchen Gründen auch immer, als riskant angesehen wird.
Eine Stewardess oder auch die Piloten bekommen einen Flugplan. Können sie aber wirklich freiwillig entscheiden, ob sie in ein Krisengebiet fliegen möchten? Denn die meisten Fluglinien führen ihre Routen ja trotzdem aus, wenn vielleicht auch vermindert. Personal wird aber trotzdem gebraucht. Wie sieht es hier mit der Sorgepflicht der Arbeitgeber aus? Schlussendlich sind diese ja auch für die Sicherheit ihrer Angestellten zuständig.
Bei diesem Thema prallen wirklich Interessenskonflikte aufeinander. Zum einen wollen die Fluggesellschaften natürlich, gerade für die Geschäftskunden, auch Flüge in vermeintliche Krisengebiete anbieten, zum anderen besteht natürlich schon auch eine Fürsorgepflicht gegenüber dem beschäftigten Personal. Hier kann man einen recht interessanten Artikel zu dieser Thematik nachlesen.
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