Betrieb eröffnen trotz Erwerbsminderungsrente
Herr M. ist vierzig Jahre alt und gelernter Bäcker und hat auch den Meisterbrief für seinen Beruf. Aufgrund einer Berufskrankheit kann er den Beruf nicht mehr ausüben und bekommt eine teilweise Erwerbsminderungsrente durch die Berufsgenossenschaft. Außerdem hat die Berufsgenossenschaft eine Weiterbildung finanziert. Nun hat Herr M. aber keine Chance in dem neuen Beruf eine Anstellung zu finden.
Herr M. möchte nun eine eigene Bäckerei eröffnen. Mit einem Meisterbrief darf er das ja. Aber wird die Berufsgenossenschaft ihm weiter die teilweise Erwerbsminderungsrente bezahlen? Oder muss er eine Fachkraft einstellen und darf in seinem eigenen Betrieb nicht arbeiten?
Wenn er eine Berufskrankheit hat und sich trotzdem in diesem Beruf selbständig machen will, dann ist das doch ein Widerspruch. Also wird ihm zwangsläufig nichts anderes übrigbleiben, als nur die Bücher zu führen und entsprechende Fachleute einzustellen. Aber die Rente wird man ihm wohl oder übel trotzdem kürzen, wenn ein bestimmtes Einkommen erreicht ist. Das ist dann aber nicht vom Beruf oder dem Job abhängig, sondern einfach nur von der Höhe die Herr A. dann verdienen wird.
Naja, wenn er doch eine Erwerbsminderungsrente bezieht, muss er ja doch irgendein Problem haben. Trotzdem kann er den Betrieb alleine führen? Wenn er das kann, kann er ja auf die Rente verzichten - beides (Betrieb alleine führen) und Rente kommt schlecht zusammen. Eventuell kann er sich mit einen Kollegen selbständig machen? Dann könnte es funktionieren.
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