Voraussetzungen zur Beantragung einer Waffenbesitzkarte
Herr M ist Geschäftsmann und hat sich überlegt eine Waffe in seinem Ladengeschäft zu deponieren. Nun ist das ja in Deutschland nicht ganz so einfach und bedarf wohl einiger Voraussetzungen. Was für Voraussetzungen zur Beantragung einer Waffenbesitzkarte, außer natürlich einem lupenreinen polizeilichen Führungszeugnisses, fallen euch denn noch so ein? Kann man denn rein theoretisch eigentlich auch eine Waffenbesitzkarte für eine schon vorhandene Waffe beantragen oder käme man da in akuten Erklärungsnotstand?
Geschäftsmann hin oder her, Herr M muss natürlich glaubhaft darstellen können, dass er zu einem besonders gefährdeten Personenkreis gehört. Auch ein Erwerb eines Sachkundenachweises in Form einer Waffen-Sachkundeprüfung wäre vor Beantragung einer Waffenbesitzkarte ganz ratsam.
Erst eine Waffe zu besorgen und dann im Nachgang eine Waffenbesitzkarte beantragen, wäre sicherlich der falsche Weg. Da wird man sich mit Sicherheit einige Fragen über die Herkunft der Waffe gefallen lassen müssen.
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