Kosten für Altersheim auch mit Ersparnissen decken?
A's Mutter soll in ein Altenheim, weil sie sich zu hause, alleine nicht mehr versorgen kann und A zu weit weg wohnt. Die Mutter von A hat eine mittelmäßige Rente und wird wohl mit der Rente nicht den kompletten Heimaufenthalt bezahlen können. Allerdings hat die Mutter von A auch Geld gespart. A meint, dass man da nicht dran gehen muss und sie eben auch einen Teil vom Sozialamt bekommen muss.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass man die Kosten für ein Altenheim auch von Ersparnissen decken muss, aber A meint, dass das nicht stimmt. Wie sieht das aus? Wird es so sein, dass das gesamte Ersparte drauf geht oder ist da ein Selbstbehalt vom Ersparten?
Natürlich muss man für seine Verpflegung auch mit Ersparnissen bezahlen. Es wäre ja auch schlimm, wenn der Staat alles bezahlt und man dann zig tausend Euro hat. Man muss seine Ersparnisse aufbrauchen und auch die Ersparnisse der Kinder, wenn man selber keine mehr hat. Immerhin sind die Kinder dann unterhaltspflichtig. Der Anteil dürfte aber eigentlich nicht zu hoch sein, immerhin zahlt einen Teil ja die Pflegekasse und man muss eben selber noch einen Anteil bezahlen.
Nein, sie muss das natürlich selbst bezahlen. In der Regel ist es meist so, dass die alten Leutchen eine Pflegestufe haben, wodurch die Pflegekasse einen Teil deckt. Das reicht aber lange nicht für einen Platz im Heim, da zahlt man locker von 2500 Euro an aufwärts für. Die Differenz muss der Bewohner selbst zahlen, aus seinen laufenden Bezügen und aus seinen Ersparnissen, bis diese weg sind. Es gilt ein Selbstbehalt von um die 2500 Euro, die der Bewohner noch haben darf, dann tritt das Sozialamt ein.
Selbst Geldgeschenke oder an Angehörige bzw. Familienmitglieder überschriebene Immobilien kann sich das Amt zurückholen. Da gibt es Fristen für. Und ferner kann sich das Sozialamt auch noch zusätzlich an die Kinder wenden, dann dürfen diese ihre Einkünfte auch noch offen legen und unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuß leisten.
Die Rente reicht in den wenigsten Fällen aus, um die Kosten in einem Altersheim zu decken. Wenn das Sparguthaben nicht angegeben wird, kann es ganz leicht in Erfahrung gebracht werden, wenn Kapitalertragssteuer an das Finanzamt abgeführt wird. Selbstverständlich muss das Sparguthaben mit dazu dienen, die monatlich fehlenden Kosten zu decken, bevor das Sozialamt einspringt. Das heißt, dass auch die Kinder vorab überprüft werden, ob der monatlich fehlende Betrag durch sie erbracht werden kann. Das Sparguthaben wird bis auf einen Restbetrag für die Beerdigung einbehalten.
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