Wann und wo gelten verlängerte Abschreibungsfristen?
Für Anlagegüter oder Investitionen von Unternehmen gilt ja in aller Regel eine bestimmte Abschreibungsdauer. Nun gelten jedoch unter bestimmten Voraussetzungen und je nach Art des Anlagegutes und Anlagehöhe auch verlängerte Abschreibungsfristen. Nur sind denn diese verlängerten Abschreibungsfristen auch immer vorteilhaft und wann und wo kommen denn diese zur Anwendung?
Grundsätzlich gibt es amtlich AfA-Tabellen, wo alles drinsteht. Daran halten sich die Mitarbeiter vom Finanzamt für gewöhnlich und es wird sehr schwer sein, ihnen etwas anderes zu erzählen. Längere Abschreibungsfristen gelten nur in absoluten Sonderfällen, wenn man sich z. B. einen Rasenmäher kauft, der nur dazu benutzt wird, einige Quadratmeter auf dem Dach zu mähen und ansonsten nur herumsteht. Aber auch da entscheidet im Zweifelsfall das Finanzamt.
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