Regelungen zur Abschreibungsdauer von Anlagegütern
Unternehmen schreiben ja ihre Anlagegüter und Investitionen in aller Regel ab. Nur wenn man sich das mal etwas näher betrachtet unterliegen ja Anschaffungen oder Anlagegüter einer unterschiedlichen Abschreibungsdauer. Nur woran macht sich denn diese Abschreibungsdauer fest? Welche Regelungen gelten denn ob eine Anschaffung über zwei, drei oder noch mehr Jahre abgeschrieben werden muss?
Es gibt amtliche AfA-Tabellen für längerfristig nutzbare Wirtschaftsgüter je nach Betriebsart, die man z. B. beim Bundesministerium für Finanzen einsehen kann. Darin ist auch die Abschreibungsdauer für jedes Wirtschaftsgut festgelegt. So wird ein PKW in 5 Jahren abgeschrieben. Bei höherer Fahrtleistung kann die Dauer auch kürzer sein.
Es gibt übrigens lineare bzw. gleichmäßige und degressive oder absteigende Abschreibung. Außerdem gibt es auch noch die Möglichkeit der Sonderabschreibung bei bestimmten Wirtschaftsgütern und Unternehmensgründungen. Deshalb sollte sich besser ein Steuerberater darum kümmern, der dies auch öfters macht.
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