Steuerschulden bei Finanzamt stunden und in Raten abzahlen?
Herr X hat Steuerschulden. diese kann er aber nicht auf einmal zahlen und er hat nun beim Finanzamt angefragt, ob ihm diese Steuerschulden gestundet werden können und ob er sie dann in Raten abzahlen kann. Er hat noch keine Antwort vom Finanzamt bekommen. Herr Y meinte, dass er dieses Schreiben wohl vergeblich geschrieben hat, weil sich das Finanzamt nicht auf so was einlässt. Hat Herr Y Recht mit seiner Annahme oder hat Herr X Aussicht, dass das Finanzamt zustimmt?
Herr Y hat hier nicht recht. Es kann durchaus eine Stundung erfolgen,wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Wenn es sich bei Herrn X um einen Selbständigen handeln sollte, dessen Existenz gefährdet ist, wenn er die Schulden sofort zahlen muss, dann kann eine Stunden eintreten. Darüber hinaus kommt es zu einer Stundung, wenn Herr X falsch berechnet wurde und so die Steuerschulden zustande kamen. Hierbei muss das aber bewiesen werden.
Sollte das nicht möglich sein, kann auch eine Ratenzahlung vereinbart werden. Hierfür muss sich Herr X, wenn eine Stundung verweigert wurde, an die Vollstreckungsstelle seines Finanzamtes melden. Sonst werden erforderliche Maßnahmen eingeleitet und es kommt zu einer Mahnung. Eine Ratenzahlung kann erfolgen, wenn zum Beispiel die Existenz oder der Arbeitsplatz in Gefahr ist. Des weiteren kommt es dazu, wenn Schäden durch Naturkatastrophen gezahlt werden müssen.
Es gibt bestimmt noch weitere Gründe, die ich so nicht kenne. Herr X sollte sich aber in jedem Fall an das Finanzamt werden und dort auch nach zwei Wochen nachfragen, was mit der Beantragung der Stundung passiert ist. So kann er weiteres erfahren und weiter vorgehen, wenn dieses erforderlich ist.
Normalerweise lässt das Finanzamt mit reden und gibt einem Antrag auf Stundung statt. Dafür muss man allerdings auch Stundungszinsen zahlen und dies wird nicht gerade billig. Auf dem Finanzamt leben auch keine Unmenschen und denen ist eine Ratenzahlung auch lieber als der Gerichtsvollzieher. Am Besten direkt beim Finanzamt anfragen.
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