Unterhaltsvorschuss beantragen wenn Vater nicht zahlt
Frau A wurde vor einigen Wochen von ihrem Mann verlassen. Dieser weigert sich Unterhalt für die Kinder zu zahlen. Die Kinder sind 3, 5 und 8 Jahre alt. Das Anschreiben vom Anwalt hat er gänzlich ignoriert und nun muss das Ganze vor Gericht. Allerdings kommt Frau A mit dem Geld, welches sie verdient und mit dem Kindergeld nicht zurecht. Sie geht ungerne zum Amt. Aber dennoch würde sie gerne den Unterhaltsvorschuss beantragen.
Zu welchem Amt muss Frau A gehen? Welche Voraussetzungen braucht es um einen Unterhaltsvorschuss zu bekommen und besteht die Aussicht, dass sie für ihre Kinder Unterhaltsvorschuss bekommt? Wie lange wird dieser bezahlt?[/code] [/i]
Dafür muss Frau A. zum Jugendamt. Dort muss sie sicherlich ihre Einnahmen und die festen Ausgaben nachweisen. Also Mietvertrag und die Kontoauszüge der letzten vier Wochen mitnehmen. Darin wird ersichtlich sein, was für andere feste Kosten, wie Strom oder Kinderbetreuungskosten, noch vorhanden sind. Den Antrag kann man ja gleich vor Ort ausfüllen und noch fehlende Unterhalten bei Bedarf nachreichen.
Der Unterhaltsvorschuss wird bis zum 12. Lebensjahr gezahlt. Allerdings gibt es wohl auch eine maximale Dauer, die man am Stück beziehen kann. So jedenfalls hat mir das mal eine betroffene Mutter erzählt. Diese Dauer beginnt von vorne, wenn man mal einen Monat kein Geld vom Jugendamt bezieht. Ich würde auch Frau A. raten, dass sie dringend das Geld beantragt, denn leider kann sich ein Unterhaltsverfahren beim Gericht recht lange hinziehen.
Dazu kann Frau A. auch beim Jugendamt die Übernahme der Kinderbetreuungskosten beantragen. Diese werden je nach finanzieller Lage komplett oder teilweise übernommen. Außerdem dürfte Frau A. auch Anrecht auf Wohngeld haben, weil sie eben Kinder hat. Da sollte sie auch schnell handeln und einen Antrag stellen.
Generell ist es doch eigentlich so, dass der Vater für jedes seiner Kinder verpflichtet ist, Unterhalt zu zahlen, solange der Vater nicht in demselben Haushalt lebt, wie die Kinder. In diesem Fall ist es ja so, dass der Vater getrennt lebt von der Mutter und die Kinder bei der Mutter leben, sodass die Kinder auf jeden Fall einen Anspruch auf Unterhalt haben. Zu dem sind die Kinder unter achtzehn Jahre alt, sodass der Vater auf jeden Fall für den Unterhalt aufkommen muss. So kenne ich das Ganze zumindest.
Da der Vater anscheinend nicht gewillt ist einen Unterhalt für die vorhandenen Kinder zu bezahlen und die Frau A anscheinend auch schon weitere Schritte über den Anwalt eingeleitet hat. Auf die Schreiben jedoch keine Antwort kam, würde ich auch versuchen einen Unterhaltsvorschuss zu bekommen, bis die ganze Sache vor Gericht entschieden wurde. So weit ich weiß, geht man zu dem zuständigen Jugendamt, um einen Unterhaltsvorschussantrag zu stellen. Auf jeden Fall muss man bei uns in der Umgebung diesen Antrag beim zuständigen Jugendamt stellen. Dort kann man sich auch beraten lassen, ob man überhaupt Anspruch auf so einen Vorschuss hat und desgleichen.
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