Entschuldigung Schule

vom 12.06.2007, 10:30 Uhr

Hallo, ich bin zufällig auch in Niedersachsen momentan ansässig und war dort auch in der Oberstufe. Und ich weiß von Bekannten, daß man sehr wohl entschuldigt fehlen darf an der Berufsschule, da es eben Arbeitszeit ist und keine Schulzeit, wenn man z. B. seine Ausbildung zum Industriekaufmann macht.

Wenn Du krank bist, darf Dir das nicht negativ ausgelegt werden normalerweise ist man ja auch wirklich krank (außer ein paar Dauerattestschreiber) und kann persönlich nichts dafür. Wär ja auch noch schöner, wenn es anders wäre. Wenn man anders behandelt wird, würde ich dagegen vorgehen: also klagen wenn Aussicht auf Erfolg oder das persönlich regeln.

Falls Du, wie Lumpy, mal 2 Tage an der Berufsschule fehlst, reicht eine vom Betrieb geschriebene "Unabkömmlichkeitserklärung", da steht dann meist drin, daß Du an diesem Tag dringend im Betrieb gebraucht wurdest und deswegen nicht in der Schule warst oder man Dir eben aus Versehen Urlaub gegeben und die Ferienzeiten verpeilt hat, kenn ich auch.

Wegen Oberstufe & Niedersachsen: Jede Schule regelt das anders: Ich kenn Schulen, da kräht kein Hahn nach einem Attest, sondern man sieht das als Problem des Schülers, wenn der krank ist oder schwänzt, andere Schulen ziehen das mit den Attesten konsequent bis zur 13. durch.

Wow, die Regel mit den 50% und 75% find ich lustig, da hätte mein Anwalt gleich etwas zu tun - seit wann darf denn leistungsunabhängig bewertet werden, warum verteilen die nicht noch gleich gelbe Sterne an unerwünschte Schüler? Bekommen dann etwa 1,0 Schüler eine 5 aufgrund der Fehlzeiten, selbst wenn sie noch den Lehrer unterrichten können? Naja, diese Fehlzeiten regelung ist mal wieder typisch fürs überholte deutsche Bildungssystem, sogar in Kalkutta ist man da weiter, wo hat denn euer Direx solche Methoden her, von der NAPOLA :wink:?

Wir hatten ein ähnliches Problem, das manche Mitschüler ewig nicht anwesend waren, ja und? Manche sind aus berechtigten Gründen sitzengeblieben, weil sie logischerweise nichts gerafft haben andere waren auch fast nie da, und kamen vor den Klausuren grad aus der Disko, total zugedröhnt und haben eine 1 geschrieben.

Wenn Du soundso oft fehlst trotz Schulpflicht, ist es egal ob Du an der Hauptschule bist, oder am Gymmi, das Bußgeld kommt. Nur achtet man vielleicht bei den "unteren Schulformen" da nicht so genau drauf, weil es da eh meist chaotisch zugeht und die vom Amt schon mit den Knie`n schlottern, wenn sie vor so einem Wohnkomplex mit 40 Albanern stehen und dort klingeln sollen.

» Midgaardslang » Beiträge: 4131 » Talkpoints: -14,08 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



Bin seit sommer auf einem Gymnasium in BW. Dort läuft es so, dass man sich selbst bzw von den eltern entschuldigen lassen muss. Es ist kein Problem, dort einige Tage einfach so zu fehlen, ab 3 Tagen am stück sollte man jedoch ein ärztliches Attest bringen. Entschuldigungen muss man beim Tutor abgeben (den man sich am anfang der 12. selbst gewählt hat); allerdings gibt es einige Tutoren die sich gar nicht dafür interessieren, sprich man braucht keine Entschuldigungen.

Einer meiner Mitschüler trieb es jedoch auf die Spitze (er war im 1. Halbjahr ugf jeden 2. Tag in der Schule) und bekam deswegen jetzt Attest Pflicht, d.h. er muss für JEDEN Fehltag ein Attest von einem Arzt bringen. Die nächste und letzte Stufe ist ein "amtsarzt", der die Atteste überprüft, sollte sich herausstellen dass die Atteste unbegründet waren sofort Schulverweis, bei fehlen ohne Attest trotz Attest Pflicht droht soweit ich weiß auch der Rauswurf.

Am besten sagst du deinen Bekannten, sie sollen mal in der Schule nachfragen wie das dort geregelt wird, da es glaube ich in jeder Schule anderst läuft

» adi.ad » Beiträge: 46 » Talkpoints: 0,02 »


Auf meiner Schule darf man auch nur eine gewisse Anzahl von Fehlstunden haben. Nach einer gewissen Zeit also wenn man zu viel Fehlstunden hat werden die Eltern erst mal angerufen oder bekommen einen Brief.

Nachdem die Eltern den Brief erhalten haben gibt es erst mal ein Gespräch zwischen den Klassenlehrern und den Eltern. Dann wird halt entschieden ob es zu einer Klassenkonferenz kommt und der Schüler/Schülerin ein Schulverweis bekommt.

Naja, wenn so was öfters vorkommt fliegt man von der Schule!

» Kemeo » Beiträge: 32 » Talkpoints: -0,01 »



Bei mir ist das Folgendermaßen, ähnlich wie schon weiter oben: Wenn man fehlt, das heißt krank ist, muss man einen Attest vom Arzt mitnehmen. Früher war es mal so, dass man nur einen brauchte wenn man länger als 3 Tage fehlte, dann mussten sich die Eltern melden und später wenn man wieder in die Schule ging, musste man den Attest mitbringen. Jetzt braucht eigentlich immer einen, allerdings nehmen die Lehrer auch normale Entschuldigungen von den Eltern an, solange es ein guter Schüler ist. :wink:

Wenn allerdings arbeiten geschrieben werden, und man hat keine Bestätigung vom Arzt kriegt man eine 6 soweit ich weiß, genauso ist es bei Referaten und dergleichen. Also da kann man nicht mehr so einfach schwänzen.

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» s0fTwArE » Beiträge: 499 » Talkpoints: -2,42 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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