Wann müsste man für die Großeltern Unterhalt zahlen?
Dass man, wenn die Eltern im Alter keine Grundsicherung haben, für diese bezahlen muss und unterhaltspflichtig ist, ist mir klar. Aber wann müsste man für die Großeltern zahlen? Oder muss ein Enkelkind nicht für die Großeltern aufkommen? Wann kommen die Behörden auch zu den Enkelkindern und verlangen, dass man Auskunft über die Finanzen gibt? Sind denn Enkelkinder und eventuell sogar Urenkelkinder auch unterhaltspflichtig?
Nach BGB besteht eine Unterhaltspflicht der Enkel. Im Rahmen der Grundsicherung, beziehungsweise Sozialhilfe, können jedoch vom Leistungsträger nur Unterhaltsansprüche bei Verwandten ersten Grades geltend gemacht werden. Das heißt auf die Enkel und Urenkel wird diesbezüglich nicht zugegangen.
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