Kann der Arbeitgeber kurzfristig Schichtarbeit anordnen?
A arbeitet seit 3 Jahren in einem Produktionsbetrieb. Er arbeitet seit 3 Jahren in Tagschicht. Das heißt, dass er um 7 Uhr in der Früh anfängt zu arbeiten und mit Pausen um 16 Uhr 30 den Betrieb verlassen kann. Nun kommt der Chef am Freitag an und meinte, dass ab nächster Woche ein Dreischichtplan ist. A sollte mit Frühschicht von 6 Uhr bis 14 Uhr anfangen und nach einer Woche dann von 22 Uhr bis 6 Uhr Nachtschicht machen und die Woche drauf Spätschicht von 14 bis 22 Uhr machen.
A hat noch nie in Schicht gearbeitet. Schriftlich wurde bei A auch nichts gemacht. Weder ein Änderungsvertrag oder sonstiges wurde A vorgelegt. Kann der Arbeitgeber so kurzfristig Schichtarbeit anordnen? Wie kann sich A und die anderen Arbeiter, die nicht damit einverstanden sind dagegen wehren oder müssen A und die Kollegen das hin nehmen? Es ist nur ein kleiner Betrieb ohne Betriebsrat. Der Betrieb ist gerade dabei etwas größer zu werden. Gewerkschaftlich angeschlossen sind die Arbeiter und der Betrieb auch nicht.
A muss einen Änderungsvertrag bekommen und diesen kann er auch gerichtlich noch anfechten und müsste zumindest in der Theorie nicht auf das neue Schichtsystem umstellen. Vor diesem Änderungsvertrag läuft aber nichts in Richtung Schichtarbeit, weil das ja so nicht ausgemacht war. A sollte seinem Chef also erklären, dass es so nicht geht und auf das Festhalten der Änderung bestehen. Im Notfall muss man eben auch einen Anwalt bemühen.
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