Wann kann man denn eine Rentenaufstockung beantragen?
Ebenso wie Geringverdiener können sich wohl auch Rentner ihr monatliches Einkommen aufstocken lassen, wenn dieses nicht zum bestreiten des Lebensunterhaltes ausreicht. Aber wie verhält es sich denn bei den Rentnern mit den Anspruchsvoraussetzungen von Grundsicherungsleistungen und welche Berechnungsgrundlagen kommen da zur Anwendung? Stellen sich da Rentner genauso oder weniger gut bei der Gewährung von Aufstockungsleistungen wie jede(r) andere auch?
Die Berechnungsgrundlagen sind die gleichen wie bei Hartz IV und sind im SGB XII ab § 40 geregelt. Selbstverständlich stehen Rentner damit nicht schlechter wie andere Leistungsempfänger, aber sie müssen halt eben auch mit den gleichen Gängelungen vom Sozialamt rechnen wie alle anderen Leistungsbezieher auch. Dass vorher das Vermögen bis auf recht niedrige Freigrenzen verbraucht sein muss, versteht sich von selbst.
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