Friedhofsgebühren und Grabpflege steuerlich absetzbar?
Wie ich das mitbekommen habe soll man Friedhofsgebühren wohl auch in seiner jährlichen Steuererklärung auch mit ansetzen können. Gibt es dazu bestimmte Anerkennungsvoraussetzungen und wo und wie werden diese Friedhofsgebühren dann eingetragen? Wie sieht es mit der steuerlichen Anrechenbarkeit zu Kosten für Grabpflege aus?
Meines Wissens nach können solche Dinge nicht abgesetzt werden. Sie zählen weder zu den haushaltsnahen Dienstleistungen noch zu außergewöhnlichen Belastungen. Denn jeder hat in irgendeiner Weise für ein Grab zu sorgen. Es ist nichts Außergewöhnliches, wie beispielsweise ein Einbruch oder Hochwasser oder sonst eine Katastrophe. Ein Grab zählt auch nicht als zum Haushalt zugehörig.
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