IHK-Mitgliedschaft - Anmeldung des Gewerbes notwendig?
Vor einiger Zeit habe ich einen kleinen Gewerbetrieb eröffnet. Als Händlerin von Kleidung und anderen Artikeln habe ich meinen Gewerbebetrieb auch vorschriftsmäßig beim Gewerbeamt über eine Gewerbeanmeldung angemeldet und zugleich auch das Finanzamt über meine Tätigkeit informiert.
Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt habe ich dann von den unterschiedlichsten Stellen Unterlagen zugesandt bekommen. Darunter auch von der IHK. Bei diesen soll ich jetzt Gebühren zahlen. Angemeldet habe ich mich nicht, muss ich trotzdem aufgrund meiner Tätigkeit eine Mitgliedschaft in der IHK bezahlen?
Wenn du zur Gewerbesteuer veranlagt wirst, bist du auch bei der IHK dabei, denn diese ermittelt ihre Beiträge nach dem Gewerbeertrag (Gewerbesteuerbescheid). Die Beiträge bestehen auch einem Grundbeitrag und einem gewissen Prozentsatz vom Gewerbeertrag. Dieser wird der IHK von den Finanzbehörden mitgeteilt. Liegen der IHK bei Rechnungslegung (Anfang des Jahres) die aktuellen Daten nicht vor, erheben sie auf Basis des letzten bekannten Gewerbeertrages ihre Beiträge. Im nächsten Jahr wird dann erst wieder verrechnet. Allerdings gibt es über Neueinsteiger bestimmte Sonderbedingungen und Freibeträge. Deshalb würde ich dort einfach mal anrufen.
In der Tat ist die Mitgliedschaft bei der IHK für Dein Gewerbe vorgeschrieben, eine Abmeldung ist nicht möglich. Und dementsprechend bist du auch verpflichtet, die geforderten Gebühren zu bezahlen. Mit der Anmeldung deines Gewerbes wird vom Gewerbeamt automatisch eine Kopie an die örtliche Kammer versandt. In deinem Fall ging die Kopie an die IHK, bei einem Handwerksbetrieb wäre es die HWK. Die Gebühren für die Mitgliedschaft bei der IHK richten sich nach der Höhe des Gewinns.
Solltest du in den Anfängen noch keine Gewinne verzeichnen, dann wirst du auch keine Gebühren zahlen müssen. So gibt es für Unternehmen, welche sich nicht im Handelsregister eintragen müssen und auch geringe Gewinne erwirtschaften die Möglichkeit, sich von den Gebühren befreien zu lassen.
Die Mitgliedschaft in einer IHK ist nach dem IHK-Gesetz vorgeschrieben. Dies hat auch nur in soweit mit der Gewerbeanmeldung zu tun, als dass die IHK davon eine Mitteilung bekommt. Allerdings ist die Höhe der Zahlung wahrscheinlich geschätzt worden und hier sollte man sich die Beitragsstaffelung genau ansehen
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