Werden Nebenjobs an Feiertagen auch besonders vergütet?
A hat einen Nebenjob auf 400 Euro Basis. Nun muss A auch an den Feiertagen im Mai arbeiten. Der 1. Mai und auch der 9. Mai ist für A in diesem Nebenjob je ein voller Arbeitstag. Wird eigentlich in einem Nebenjob der Feiertag auch besonders vergütet? Oder ist das bei einem Nebenjob anders als in einem Hauptjob? Kann A auf Feiertagszuschlag beim Nebenjob bestehen oder ist das nicht gesetzlich geregelt?
Im Nebenjob hat man genau die gleichen Rechte wie im Hauptjob. Das Problem ist eben die Durchsetzbarkeit, da ein Nebenjobber zumeist leichter ersetzbar ist. Bei der Zahlung von Zuschlägen kommt es darauf an, ob diese durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung für alle Arbeitnehmer in deren Geltungsbereich vorgeschrieben sind. Dies gilt dann selbstverständlich auch für die Nebenjobber.
Also wie das gesetzlich funktioniert, kann ich dir leider nicht sagen. Ich hatte schon verschiedene Nebenjobs im Einzelhandel neben dem Studium und auch hier musste ich schon oft nachts, am Sonntag oder auch an Feiertagen arbeiten. Je nach Job war die Extravergütung anders geregelt, aber im Endeffekt gab es immer was zusätzlich auf das Regelgehalt. Im Normalfall ist so etwas auch im Arbeitsvertrag festgelegt, daher könnte A auch nochmal dort nachlesen. Falls da nichts zu steht, würde ich A raten, einfach mal einen Kollegen danach zu fragen oder eben den Arbeitgeber direkt darauf anzusprechen.
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