Beim Einkaufen mit EC Karte des Ehemannes bezahlen

vom 25.09.2009, 09:58 Uhr

A war bei einem Supermarkt einkaufen und da A nicht genug Bargeld mit hatte, aber die EC-Karte ihres Ehemannes B dabei hatte, mit der sie schon öfters bezahlt hatte, hat A dann mit der EC - Karte bezahlen wollen. Die Verkäuferin C hat aber diese Karte nicht angenommen. Sie meinte, dass es nicht die Karte von ihr ist und sie nur mit ihrer eigenen Karte bezahlen dürfte.

Die Bank hat A gesagt, dass sie, solange sie die Pinnummer kennt, auch mit der Karte bezahlen dürfte. Auch wenn sie nicht auf ihren Namen läuft. A hat das auch bisher immer gemacht. Auch in diesem Laden.

Ich persönlich bin der Meinung, dass die Verkäuferin richtig gehandelt hat und sie nicht einfach die Karte des Ehemannes aktzeptieren darf. A jeddoch ist der Meinung, dass sie Kontovollmacht hat und daher auch die Karte aktzeptiert werden muss. Deshalb will A sich auch bei der Leitung des Supermarktes beschwerden und auch eine mail an den Bezirksleiter schreiben.

Könnte A beim Bezirksleiter wirklich was erreichen? Ich habe A gesagt, dass sie es nicht machen braucht, weil die Kassiererin C richtig gehandelt hat. Aber ich weiß nicht, ob A nicht vielleicht doch recht hat. Was meint ihr? Darf A mit der EC Karte ihres Mannes einkaufen gehen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Die Kassiererin hat richtig gehandelt. Daß A eine Kontovollmacht hat, spielt überhaupt keine Rolle. Dann muß sie sich für dieses Konto eine EC-Karte ausstellen lassen. Kartenzahlungsberechtigt ist immer nur der Inhaber der Karte, der notfalls auch durch den Personalausweis die Karte als seine belegen kann.

Nicht immer ist ja die Zahlung mit der EC-Karte per Pin möglich. Oftmals ist eine Unterschrift nötig und spätestens dann wäre es Identitätsfälschung, wenn A für die Zahlung mit der Karte von B unterschreibt.

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» merlinda » Beiträge: 530 » Talkpoints: 0,41 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Denke auch, dass die Verkäuferin richtig gehandelt hat. Und das ist schon recht selten, denn wie oft wird die EC Karte noch entsprechend genau geprüft. Oft habe ich die EC Karte schon wieder in Händen bevor ich überhaupt den Bon für die Unterschrift vorliegen hatte. So kann die Verkäuferin noch nicht mal als Minicheck die Unterschrift auf der Karte gegen den vom Bon prüfen.

Was ich von der Bank nicht verstehe, ist der Hinweis mit der PIN. Denn wenn die Bank offiziell davon weiß, dass entgegen den Bedingungen zum Zahlungsverkehr mit der EC Karte, die PIN an Dritte gegeben wurde, der Kunde keinerlei Schutz mehr genießt.

Es mag in der Praxis üblich sein, dass der Partner jeweils die PIN des anderen weiß. Aber damit verstößt man schlicht gegen die AGB. Und mir ist keine Bank bekannt, die es erlaubt, die persönliche PIN an andere weiterzugeben. Egal wie die Umstände auch sein mögen.

Im Fall dass sich Eheleute ein Konto teilen, hat das Paar dann die Möglichkeit, auf die Merlinda schon verwiesen hat. Es geht dann über die Beantragung und Ausstellung einer weiteren Karte auf den Namen des zweiten Partners! Und diese bekommt dann den eigenen PIN. So kann auch am Automaten nachvollzogen werden, wer Geld abgehoben hat. Denn es kann ja immer zu einem Streitfall kommen!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Die Kassiererin hat in dem Fall absolut richtig gehandelt und muss nicht befürchten, Ärger von dem Bezirksleiter zu bekommen. Eigentlich hat sie meiner Meinung nach sogar eher ein Lob verdient, weil sie die Karte vor der Zahlung so genau begutachtet hat. Mir fällt in der letzten Zeit leider immer wieder auf, dass es den Kassierern egal ist und sie gar nicht auf die Karte schauen, bevor sie diese durch die Kasse ziehen. Ich denke also auch, dass sich A die Beschwerde sparen kann, aber vielleicht muss sie erst von einer weiteren Stelle erfahren, dass ihre Meinung nicht richtig ist.

» Barbara Ann » Beiträge: 28945 » Talkpoints: 58,57 » Auszeichnung für 28000 Beiträge



Die Verkäuferin darf die EC-Karte von anderen Personen als der Einkaufenden nicht annehmen, wenn sie mit Unterschrift bestätigen muss. Sonst könnte ja jeder Dieb mit der Karte bezahlen. Ich weiß allerdings nicht, wie das ist, wenn die Eingabe mit Pin geschieht. Da könnte ich mir durchaus vorstellen, dass das rechtens ist. Denn mit der Karte und der Pin darf man ja auch an jedem Geldautomaten Geld abholen. Es gibt ja auch Geschäfte, in denen man, so wie es in Amerika teilweise schon üblich ist, selber die Waren einscannt und dann mit Karte bezahlt. Hier wird ja auch nichts kontrolliert außer der Pin. Das Gleiche gilt für Fahrkartenautomaten und Ähnliches.

» anlupa » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Ich habe selbst einmal als Verkäuferin gearbeitet und kann dazu sagen: Die Verkäuferin hat auf jeden Fall richtig gearbeitet. Ich durfte auch keine EC-Karten zur Bezahlung annehmen, wenn ich erkennen konnte, dass dieses Karte nicht der Person gehört. Schließlich muss dazu ein Kassenbon unterschrieben werden und wenn dann die Unterschrift nicht mit der, des Kontoinhabers nicht übereinstimmt, dann könnte die Verkäuferin, sollte das auffallen bzw. bekannt werden, doch dafür Ärger bekommen. So war das zumindest bei mir.

Auch, wenn man den PIN dieser EC-Karte kennt ist damit noch lange nicht gesagt, dass man den Besitzer dieser EC-Karte kennt, da es sein kann, dass man durch Zufall jemandem über die Schulter gesehen hat und dabei den PIN sah oder so. Wäre zwar ein merkwürdiger Zufall, aber man sollte trotzdem darauf achten, wem die EC-Karte gehört, mit der Kunden bezahlen wollen. Ich finde es auch sehr schade, dass die wenigsten Verkäufer momentan darauf achten, ob der Kunde der Besitzer dieser EC-Karte ist - darauf sollte mehr geachtet werden.

» cupcake03 » Beiträge: 1152 » Talkpoints: 29,50 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Ich weiß nicht, ob es das heute immer noch gibt, aber als meine Mutter noch als Kassiererin gearbeitet hat, waren immer mal Testkäufe und mit diesen Käufen wurde überprüft, ob alles richtig gemacht wurde und da waren auch solche Sachen dabei. Man weiß ja nie, ob es wirklich so von Kontoinhaber gewollt ist und nicht einfach ein EC Karten Diebstahl vorliegt oder die Karte von der Ehefrau missbraucht wird. A hat also absolut richtig gehandelt. Sicherlich kann man sich auch als Bevollmächtigter eine Karte mit seinem Namen ausstellen. Das habe ich auch schon gesehen und dann sollte man es vielleicht auch einfach so machen, bei einem gemeinsamen Konto.

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» Ramones » Beiträge: 47758 » Talkpoints: 8,52 » Auszeichnung für 47000 Beiträge



Ich habe auch schon einmal die Karte eines Ehemanns akzeptiert, als ich beim Zahlvorgang einer Kundin angelangt bin. Das geschah aber eher aus Zufall und unfreiwillig, weil ich gar nicht auf die Karte geschaut habe und die Kundin ja sowieso eine PIN-Nummer eingeben musste. Erst beim Herausnehmen der Karte aus dem EC-Kartengerät ist mir das dann aufgefallen.

Generell denke ich auch, dass die Kassiererin richtig gehandelt hat, denn was ist denn, wenn die beiden zwar verheiratet sind, aber vielleicht in Scheidung leben oder sich trennen wollen und wenn die Frau ohne das Wissen ihres Mannes sich seine Karte geschnappt hat und nun damit einkaufen geht? Nicht jedes Paar hat oder hatte ein gemeinsames Konto. Wenn das auch in diesem Fall so ist, dann schadet die Frau ihrem Mann bewusst und die Kassiererin würde es unterstützen, wenn sie bewusst die Frau mit der Karte ihres Mannes zahlen lassen würde.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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