Hilfe zur Selbsttötung strafbar?
Hallo!
Mal eine rein hypothetische Frage. Stelle man sich mal vor, A hat ein Paket Schlaftabletten besorgt, weil A weiß, dass B sich umbringen will. A hat volles Verständnis für die Lage von B und besorgt ein Paket Schlaftabletten. B nimmt diese und stirbt.
A hat ja nun Hilfe zum Selbstmord gegeben. Aber Selbstmord und der Versuch sich selber umzubringen ist ja nicht strafbar. Kann denn dann die Hilfe dazu strafbar sein? Die Frage steht jetzt nicht, ob sich A moralisch strafbar gemacht hat, sondern ob A sich vor dem Gesetz strafbar gemacht hat.
Als erstes frage ich ich, woher A das ganze Paket Schlaftabletten hat. Sowas wird ja nicht im Drogerieladen an der Ecke verscherbelt. Womöglich hat sich A da schon strafbar gemacht, indem er diese Tabletten beschafft. Wenn A ein Arzt ist, sieht das mit der Beschaffung bestimmt anders aus. Wer darf eigentlich verschreibungspflichtige Medikamente an Endkunden abgeben? Vermutlich nur Ärzte, oder? . Apotheker, Apothekenhelfer und Krankenpfleger dürfen diese Substanzen nur nach ärztlicher Verordnung abgeben, oder?
Ich frage mich auch, ob Ärzte derart große Mengen, die für einen Selbstmord ausreichen würden, an Patienten in einem kurzen Zeitraum abgeben dürfen Das Problem des Gedankenspiels liegt vermutlich da begründet. Wenn A durch einen Angehörigen von B nachgewiesen wird, dass die Selbstmord-Tabletten von ihm stamme, könnte der doch schon wegen fahrlässiger Tötung angezeigt werden, oder?
Beihilfe zum Selbstmord ist in Deutschland strafbar, soweit ich weiß. In der Schweiz sieht das beispielsweise schon viel lockerer aus. Da gibt es z.B. die Gesellschaft "exit" die beim Selbstmord helfen kann. Der Selbstmordwillige muss allerdings nachweisen, dass er noch Urteilsfähig ist und eine schwere Krankheit haben. Man hört in letzter Zeit immer wieder in den Medien, dass Menschen extra für diese sehr lax gehandhabte Regelung in die Schweiz fahren.
Hallo!
Rein hypothetisch: A hat die Schlaftabletten ganz legal bekommen. A braucht selber Schlaftabletten und bekommt sie in gewissen Abständen verschrieben und hat nach einer Weile genug zusammen gehabt, um B sie zu geben.
Ist denn indirekte Sterbehilfe oder direkte Sterbehilfe mit Hilfe zum Stelbstmord gleichzusetzen? Was du beschreibst, was in der Schweiz nicht strafbar ist und in Deutschland wohl, ist indirekte Sterbehilfe. Das ist in Holland auch nicht strafbar. Aber mich würde interessieren, wenn Selbstmord und der versuchte Selbstmord nicht strafbar ist (Selbstmord kann ja nicht strafbar sein, weil derjenige tot ist), ob dann die Beihilfe dazu strafbar sein kann.
Für mich stellt sich eigentlich viel mehr die Frage, warum A zulassen würde dass B die Tabletten nehmen würde? Ich gehe einfach mal davon aus, dass A und B befreundet sind und ich würde (egal in welcher Situation) niemals zu lassen, dass sich ein Freund von mir umbringt, geschweige denn ihm dabei helfen.
Aber um auf deine Frage zu antworten: Ich würde ganz klar sagen, dass es strafbar ist. Und damit meine ich nicht nur im moralischen Sinne. Für mich wäre das ganz klar Sterbehilfe und dies in in Deutschland ja zum Glück verboten.
Bei Wikipedia habe ich gelesen, dass es nicht strafbar ist, einem Menschen zu helfen sich selbst zu töten. Es ist ja auch irgendwie unlogisch, weil dann ja auch ein Apotheker in die Verantwortung gezogen werden könnte, wenn er Medikamente verkauft, die dann zur Selbsttötung benutzt werden oder übertrieben der Verkäufer, der Messer verkauft oder der Stricke verkauft.
A müsste also nur mit dem eigenen Gewissen leben können und muss sich dann eben auch Gedanken machen, ob es für B keine andere Möglichkeit geben würde. Rechtlich hat A aber nichts zu erwarten.
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