Verminderte Schuldfähigkeit wegen Alkohol

vom 22.11.2012, 15:50 Uhr

Das deutsche Strafrecht muss man ja nicht immer verstehen, so gibt es ja da beispielsweise den Paragraphen einer verminderten Schuldfähigkeit wenn Alkohol im Spiel ist. Dabei erscheint es mir als Vorteil: „Je besoffener desto besser und dann mach ich halt einen auf Bewusstseinsgestört“.

Derartige Fälle gab es ja in der Vergangenheit zuhauf und ich finde Straftaten unter Alkoholeinfluss schuldmindernd zu werten als nicht unbedingt den richtigen Weg. Welche Meinung habt ihr zu dem Thema und wie würdet ihr denn als Richter(in) in so gelagerten Fällen entscheiden?

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» schraxy » Beiträge: 1085 » Talkpoints: 52,15 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Dieses Gesetz fand ich immer schon komisch und auch widersprüchlich. Wenn ich beispielsweise betrunken Auto fahre, dann bin ich ja im Prinzip auch nur vermindert schuldfähig. Aber da bekommt man (zum Glück) harte Strafen, wenn man dann einen Unfall baut. Wenn ich mich aber bis zur Kante mit Schnaps voll kippe und ein Messer nehme und jemanden absteche, dann bin ich vermindert schuldfähig. Das war mir noch nie schlüssig, warum so geurteilt wird.

Ich kenne einen jungen Mann, der betrunken Auto gefahren ist und einen Unfall verursacht hat. Er musste, weil die Person, die er angefahren ist schwerste Verletzungen davon getragen hat ins Gefängnis. Ungefähr zur gleichen Zeit war in den Medien ein Verbrechen, welches von einem Mann handelte, der betrunken eine Frau schwer verletzt hat, weil er ein Messer gezückt hat und der Frau in die Lunge gestoßen hat. Der Mann war nur vermindernd schuldfähig und bekam eine geringe Bewährungsstrafe und musste eine ambulante Therapie als Bewährungsauflage machen.

Ich muss sagen, dass ich bei einer Straftat in Verbindung mit Alkohol immer hart urteilen würde, wenn ich Richter wäre. Denn als man den Alkohol angefangen hat zu sich zu nehmen war man im vollen Bewusstsein seiner geistigen Kräfte. Es ist traurig, dass Menschen, die betrunken sind eine mildere Strafe bekommen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich denke auch, dass man bei Alkoholgenuss definitiv nicht vermindert Schuld fähig ist. Es ist ja nun mal so, dass derjenige, der den Alkohol zu sich nimmt, ganz genau weiß in was für einen Zustand man sich damit befördert. Jeder weiß für sich, wie viel Alkohol man ab kann und wo die Schmerzgrenzen sind. Somit trägt jeder die Verantwortung für sich selber, wenn man Alkohol zu sich nimmt.

Es ist wirklich so, dass diejenigen, die zu viel Alkohol getrunken haben vermindert Schuldfähig gesprochen werden. Meiner Meinung nach, sind die meisten Alkoholkonsumenten darauf aus, in ihrem Zustand, gerne auch mal etwas Mist zu bauen und dafür kaum bestraft zu werden. Die meisten Alkoholkonsumenten denken sich auch in ihrem besoffenem Kopf, dass sie Mist bauen können und ihnen eh nicht viel passieren kann, was meiner Meinung nach komplett Schuldfähig bestraft werden sollte.

» kai0409 » Beiträge: 3345 » Talkpoints: 72,64 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



schraxy hat geschrieben:so gibt es ja da beispielsweise den Paragraphen einer verminderten Schuldfähigkeit wenn Alkohol im Spiel ist

Was soll denn das für ein Paragraf sein? Verwechselst du hier vielleicht nicht etwas? Es ist doch unstrittig, dass Strafe nur dann Sinn macht, wenn Strafmündigkeit vorliegt. Und diese liegt nicht nur bei Kindern nicht vor, sondern kann auch bei Erwachsenen eintreten! Und eine verminderte Schuldfähigkeit kann natürlich angenommen werden, wenn Straftaten unter Drogen oder Alkoholeinfluss begangen werden. Und entgegen der auch hier angenommenen Sachlage, kann KEINE verminderte Schuldfähigkeit angenommen werden, wenn man sich vor der Straftat bewusst "unzurechnungsfähig" machen möchte um eben eine Straftat zu begehen. Dann ist schon allein auf Grund der Planung der Straftat sehr wohl die Schuldfähigkeit gegeben (außer es wird auf Grund einer psychischen Störung wie Wahnvorstellungen gehandelt). Was also im deutschen Recht eben genau nicht geht, ist das betrinken um nach einer Straftat möglichst billig wegzukommen.

schraxy hat geschrieben:und dann mach ich halt einen auf Bewusstseinsgestört

Wobei man hier nicht als sein eigener Gutachter auftreten kann und damit die Diagnose dem Gericht vorlegen kann. Das Gericht würde immer darüber befinden, ob ein Täter eben zum Zeitpunkt der Tat zurechnungsfähig war oder nicht! Und das ist gerade im Bezug auf Alkohol eine sehr individuelle Sache. So wird ein "geübter Trinker" sicher auch bei zwei Promille anders eingeschätzt was die eigene Steuerungsfähigkeit angeht, als ein "Amateurtrinker" der vielleicht schon bei einem Promille die Steuerungsfähigkeit vermissen lässt.

schraxy hat geschrieben:und ich finde Straftaten unter Alkoholeinfluss schuldmindernd zu werten als nicht unbedingt den richtigen Weg

Was aber wäre der "richtige" Weg? Wenn jemand sich betrinkt und eben im betrunkenen Zustand beschließt, eine Straftat zu begehen (wobei nicht klar ist, dass dies dem Täter dann auch klar ist), dann muss eben dies bei der Strafzuteilung berücksichtigt werden. Und natürlich ist dies Strafmildernd! Wenn eine Person eine Straftat bei vollem Bewusstsein begeht und sich der Konsequenzen der Tat völlig klar ist, ist dies doch wesentlich eher zu ahnden, als eben eine spontane Tat auf Grund von Alkoholeinfluss. Das bedeutet ja letztlich nicht, dass der entstandene Schaden nicht wieder gut gemacht werden muss. Das aber ist ein anderes Thema.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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