Muss eine Patientenverfügung vom Notar beglaubigt sein?
Ich habe eine Patientenverfügung und ich habe sie als Vordruck irgendwann mal von der Krankenkasse bekommen. Ich musste dort nur meine Daten eintragen und dann dachte ich, dass es wirksam ist.
Aber nun habe ich gehört, dass so eine Patientenverfügung von den Krankenhäusern und Kliniken nur anerkannt wird, wenn sie durch einen Notar beglaubigt wird, weil man dann sicher ist, dass der Patient diese Verfügung auch wirklich selber unterschrieben hat und bei vollem Bewusstsein diese Entscheidung getroffen hat. Diese Verfügung ist so eine Art Testament über den eigenen Körper und das muss beglaubigt werden. Stimmt das oder ist diese Patientenverfügung auch ohne einen Notar gültig?
Gültig ist sie schon, aber ob sie dann auch befolgt wird, ist eine andere Sache. Ich würde in dem Fall immer einen Anwalt oder einen Notar nehmen, denn dann weiß man zu 100 Prozent, dass die Wünsche auch befolgt werden und niemand sich dagegen wehren kann.
Ich würde das Risiko nicht eingehen, denn die Patientenverfügung kommt erst dann zum Tragen, wenn ich selber nicht mehr entscheiden kann. Und dann kann ich nichts mehr tun, sondern im schlimmsten Fall nur stumm mitbekommen, dass meine Verfügung nicht anerkannt wird, weil kein Notar oder Anwalt seinen Stempel darunter gesetzt hat.
Mein Mann hat auch eine Patientenverfügung, die allerdings nicht von einem Notar beglaubigt wurde. Diese Verfügung hatte er damals auch recht kurzfristig erstellt und ist auch noch nicht dazu gekommen, sie beglaubigen zu lassen. Das möchte er aber auf jeden Fall nachholen, denn damit ist man einfach auf der sicheren Seite. So hat man etwas in der Hand. Es ist nämlich wirklich fraglich, ob eine unbeglaubigte Verfügung überhaupt anerkannt wird. Das wäre mir zu riskant, denn man hat eine solche Verfügung ja nicht umsonst und möchte natürlich auch, dass sie dann verwendet wird.
Das Problem ist, so eine Patientenverfügung könnte in der Theorie jeder ausfüllen, wenn du sie nicht beim Notar beglaubigen lässt. Eine Patientenverfügung ist ja nicht mal eben eine leichte Sache und da sollte man sich schon absichern und lieber zum Notar gehen. Wenn du es nicht machst, könnte dein Wille nicht berücksichtigt werden und du musst dann die Konsequenzen tragen.
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