Wonach richtet sich die Höhe der Abschleppkosten?
Herr A ist vor 2 Tagen abgeschleppt worden und musste sagenhafte wie stolze 260.- Euro berappen um sein Auto wieder auszulösen. Immer noch voller Groll über die Abschleppkosten überlegt A nun ob er gegen die Höhe der Abschleppkosten in Widerspruch gehen könnte oder auch sollte. Interessant hierbei wäre natürlich für A, wie sich die Höhe der Kosten denn überhaupt zusammensetzen.
Gibt es denn da einen festen Grundbetrag X und dann noch eine Kilometerpauschale oben drauf? Können die Abschleppfirmen ihren eigenen Preiskatalog entwickeln oder gibt es da bundesweit einheitliche Regelungen?
Zunächst gibt es ja auch ein Bußgeld wegen des falschen Parkens. Umsonst wird Herr A. schließlich nicht abgeschleppt. Und die Höhe wiederum richtete sich nach dem Vergehen, beziehungsweise der Ordnungswidrigkeit an sich und da ist der Preis ja schon mal unterschiedlich. Je nachdem, ob Herr A. "nur" falsch geparkt hat, vor einer Einfahrt stand oder was auch immer.
Und hinzu kommen natürlich die Abschleppkosten an sich und die können von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein. Soweit ich weiß ist es aber so, dass jeweils ein Unternehmen für einen bestimmten Bezirk zuständig ist und es daher in der Regel immer gleich viel kosten würde, wenn man sich mehrmals abschleppen lassen würde an der gleichen Stelle. Eine Freundin wohnt im gleichen Bezirk wie ich und hat das gleiche zahlen müssen wie ich.
Die Abschleppkosten können natürlich auch von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein, zumindest soweit mir bekannt ist. Die Preise sind allerdings ähnlich. Stadtintern kann ja schlecht ein Unternehmen 200€ verlangen und das andere 100€. Ich gehe mal davon aus, dass die Stadt, beziehungsweise das Ordnungsamt sonst immer nur auf ein Unternehmen zurückgreifen würde, weil es sonst mehr als unfair wäre.
Ich gehe nicht davon aus, dass Herr A. wirklich Widerspruch einlegen kann, es sei denn, er hat richtig geparkt und wurde zu Unrecht abgeschleppt. Dann liegt die Beweispflicht allerdings bei Herrn A. und schon allein das ist schwierig. Als ich abgeschleppt wurde, hat man mal eben ein Parkverbotschild (ein mobiles) aufgestellt. Als ich das Auto parkte, stand das da noch nicht. Nur habe ich davon natürlich kein Foto gemacht - warum auch? Und deswegen konnte ich auch keinen Widerspruch einlegen, eben weil ich nicht beweisen konnte, dass das Schild erst aufgestellt wurde.
Ja, die Preise können von Unternehmen zu Unternehmen variieren. Zunächst mal kommt es darauf an, an welchen Tag das Fahrzeug abgeschleppt wurde. Wenn es an einem Werktag geschehen ist, wird es nicht so teuer sein, als wenn man am Wochenende, oder sogar Sonn- und Feiertags abgeschleppt wird. Dann richtet es sich auch noch nach der Uhrzeit. Tagsüber, also etwa von 8:00 Uhr - 17:00 Uhr, herrschen andere Preise, als Nachts, was ja irgendwo klar ist.
Dazu kommt auch noch, wie lange der Einsatz gedauert hat. Die Unternehmen berechnen meistens jede angefangene Stunde als volle, und das kann dann mal schnell sehr teuer werden. Ich halte die 260 € noch für in Ordnung, es ist nun kein hoher Preis, sodass man dagegen Klage einreichen könnte. Ich denke, da müsste der Betrag doch noch höher sein. Dass die Preise für eine Falschparker Abschleppung sehr hoch sind, ist ja bekannt. Also demnächst einfach richtig parken, und dann kommt auch nicht das böse erwachen, wenn man sein Fahrzeug wieder auslösen möchte.
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