Wieviel Zeit, um Rechnung zu bezahlen, wenn nicht angegeben?
Frau A hatte vor kurzem einen Handwerker im Haus und hat nun die Rechnung der Firma erhalten. Das Geld muss von Frau A's Lebensgefährten überwiesen werden, der aber gerade im Ausland ist und erst in 2 Wochen wiederkommt. Frau A selbst hat nicht genügend Geld auf ihrem Konto und auch keinen Zugriff auf das Konto des Lebensgefährten.
Bei vielen Rechnungen ist ja angeben, bis wann sie bezahlt werden müssen. Meist 14 Tage, manchmal auch 7 oder 30 Tage. Wie sieht es aus, wenn eine solche Angabe nicht vorhanden ist? Wie lange hat Frau A rechtlich gesehen Zeit, die Rechnung zu bezahlen?
Vermutlich wird es zwar keinen Ärger geben, wenn die Rechnung erst in 2,5-3 Wochen bezahlt wird, aber man möchte ja als zuverlässiger Kunde gelten, falls man die Dienste der Handwerksfirma irgendwann nochmal benötigen sollte.
Ich würde die Firma einfach mal anrufen und nachfragen, bzw. die aktuelle Situation erklären. Ich denke mal nicht, dass es Probleme dann geben wird. Zum einen bist du dann auf der sicheren Seite und zum anderen weiß die Firma dann Bescheid. Wenn man allerdings aus irgendwelchen Gründen nicht anrufen will oder kann, dann würde eventuell noch die Möglichkeit bestehen, mal im Internet zu schauen, ob diese Firma dort vielleicht ihre Webseite hat und dann dort mal in den Geschäftsbedingungen nachschauen. Im Normallfall müsste eigentlich was dazu stehen.
Wenn in der Rechnung von meinem Freund, die ich zugeschickt bekomme, keine Zeitangabe enthalten ist, bis wann die Rechnung beglichen werden muss und ich auch nicht ausreichen Geld auf meinem Konto verfüge und auch keine Vollmacht über das Konto meines Freundes besitze. Und mein Freund erst in zwei Wochen aus dem Urlaub kommen würde, dann würde ich doch in der Firma, die mir die Rechnung zugeschickt hat, anrufen und denen Bescheid geben, dass die Rechnung erst in zwei Wochen beglichen werden kann, da mein sogenannter Freund im Urlaub ist. Und dann würde ich die Firma darauf aufmerksam machen, dass in deren Rechnung kein Datum enthalten ist, bis wann die Rechnung im allgemeinen beglichen werden muss.
Somit weiß die Firma dann Bescheid und es kann keine Probleme geben, weil man etwas zu spät bezahlen könnte und man gilt weiterhin als zuverlässiger Kunde. Und zusätzlich hat man die Firma dann noch einmal darauf aufmerksam gemacht, dass deren Rechnung kein Fälligkeitsdatum enthält.
Um hier mal das Thema auf den Punkt zu bringen und keine Mutmaßungen mehr offen zu lassen, gemäß § 284 Abs. 3 BGB kommt ein Kunde automatisch 30 Tage nach Fälligkeit, bzw. Zugang der Rechnung in Verzug und kann ab diesem Datum belangt werden. Ein Zusätzliches Mahnschreiben ist nicht notwendig. Wenn also kein Fälligkeitsdatum angegeben ist, ist die Rechnung sofort fällig und kann nun 30 Tage von Kunden geprüft und bezahlt werden, ohne dass ihm dadurch Nachteile entstehen.
Wenn eine Rechnung keine Zahlungsfrist enthält, ist sie sofort zu bezahlen. Es stimmt, dass der Verzug, der in diesem Fall ein rechtlicher Begriff ist und für Fälligkeitzinsen und ähnliches Folgen hat, nach 30 Tagen automatisch eintritt. Der Unternehmer kann jedoch auch vorher schon eine Mahnung schicken und den Besteller, in diesem Fall also Frau A, schon vorher in den Verzug setzen und so bestimmte Folgen auslösen, die für Frau A von Nachteil sind.
Im Normalfall sollte Frau A diese Folge jedoch umgehen können, indem sie selbst bei dem Handwerker anruft und ihm den Sachverhalt schildert. Aufgrund der gesamten Wirtschaftslage sollte der Handwerker schon aus Kundenfreundlichkeit eigentlich keine Einwände erheben. Viele seiner Kunden werden ohnehin die Rechnungen nicht sofort überweisen, weil dies seltsamerweise hier in Deutschland nicht üblich ist. Ihm selbst entstehen auf diese Weise auch keine weiteren Kosten durch das Schreiben einer Mahnung.
Du musst die Rechnung lediglich innerhalb von 30 Tagen bezahlen, wenn dies in der Rechnung angegeben ist oder diese ein Verweis auf den entsprechenden Paragraphen beinhaltet. Nur bei Unternehmern tritt der Verzug nach 30 Tagen automatisch ein. Du kannst also theoretisch die erste Zahlungserinnerung (eine Mahnung ist es dann nämlich noch nicht) abwarten und dann bezahlen.
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