Angemessener Wohnraum bei Hartz IV, bestehende Partnerschaft
Herr A und Frau B sind ein Paar, welches zusammengezogen ist. Aufgrund der beruflichen Situation von Frau B ist es derzeit so, dass sie Arbeitslosengeld II bezieht. Zwar ist Herr A in einem Beschäftigungsverhältnis, aber er kann allein mit dem Gehalt nicht für den Unterhalt von Frau B aufkommen. So erhalten Frau B und ihr Lebensgefährte etwas an Arbeitslosengeld II, was allein schon deshalb sinnvoll ist, da Frau B so krankenversichert ist und nicht in eine freiwillige Krankenversicherung einzahlen muss.
Inzwischen ist das Amt an Frau B herangetreten und fordert sie, als auch Herrn A dazu auf, eine angemessene Wohnung zu beziehen. Da aber die Kosten von Herrn A getragen werden, die Wohnung zudem zwar größer als der angemessene Wohnraum ist, aber die Miete eben gering ist, fragt sich das Paar, ob es wirklich umziehen muss. Eine Wohnung, die kleiner ist, ist aber dafür wiederum teurer, da haben Frau B und Herr A schon geschaut, und wäre ja auch kontraproduktiv.
Kann man in einem solchen Fall einen Umzug im Grunde anordnen, oder ist es völlig relativ egal, da die Wohnungskosten gesichert sind und Frau B zudem auch nicht den vollen Satz des Arbeitslosengelds II bekommt? Im Übrigen bitte keine Hinweise darauf, dass das Paar ja heiraten könne, dies hat nichts mit dem Inhalt des Threads hier zu tun.
Ich denke nicht dass das Amt einem vorschreiben kann, das man umziehen soll, wenn die Wohnung angemessen ist. Da Herr A die Kosten für die Wohnung trägt, kann das Amt einen nicht zwingen eine andere Wohnung zu beziehen zu Mal dann die andere kleinere Wohnung wiederrum auch teurer wäre. Und wer muss dann die Kosten für den Umzug tragen und die Kaution, die bei fast jeder Wohnung fällig ist? Der Herr A? Das wäre ja ein bisschen unverschämt, da Herr A ja nicht umziehen würde wollen, sowie Frau B.
Wir leben in einem Staat wo jeder selber entscheiden kann wo er leben möchte und da Herr A die Kosten selber trägt, würde ich an seiner Stelle einen Widerspruch an das Amt fertig machen mit den richtigen Begründungen und abwarten was dabei raus kommt. Sollte es so sein, dass das Amt sich weiterhin weigert und Herr A und Frau B immer noch gezwungen werden umzuziehen würde ich einen Rechtsanwalt einschalten um die Situation zu klären.
Ich kenne Fälle, wo der Bezieher der Leistungen regelmäßig nachweisen musste, dass entsprechend passender Wohnraum wesentlich mehr kostet, als die jetzige Wohnung. Wenn die Wohnung wirklich so günstig ist, sollte man es auf dem Amt auch einsehen. Allerdings sind das eben auch Dinge, wo die Sachbearbeiter einen Ermessensspielraum haben.
Wenn man Pech hat, wird man jemanden zugeordnet, der noch eine Karriere anstrebt. Da kann man davon ausgehen, dass sehr genau nach den Vorgaben gehandelt wird. Allerdings gibt es da auch immer Vorgesetzte mit welchen man in Kontakt treten kann. Da aber Frau B ergänzende Leistungen erhält, welche ja auch einen Mietanteil enthalten, ist der Wunsch vom Amt auch richtig, dass man sich nach einer kleineren Wohnung umsieht.
Ganz einfache Sache, das Paar wird als Bedarfsgemeinschaft gezählt, da sie in einer eheähnlichen Beziehung leben. Die Aussage, dass Herr A. ja die Miete bezahlt, stimmt deshalb so nicht wirklich. Denn in den ergänzenden Leistungen die Frau B. und Herr A. erhalten, ist ja auch der Mietanteil für beide enthalten.
Generell gibt es eben Vorschriften, wie groß eine Wohnung sein darf und wie viel sie kosten darf. Steht unter Kosten der Unterkunft, kurz KdU genannt. Da gibt es für jede Stadt andere Richtlinien und da entscheidet auch jede Stadt anders. Es gibt Städte, in denen werden größere Wohnungen genehmigt, wenn die Mietkosten unter dem liegen, was die Kosten der Unterkunft haben dürfen. Aber das hält jede Stadt anders. Wobei da die Wohnung auch nicht so viel wesentlich größer sein darf.
Die Erklärung ist an sich auch schlüssig, warum man die Kosten größere Wohnungen, auch wenn sie günstiger sind vom Mietpreis her, nicht unbeliebig übernimmt. Mit der Größe der Wohnung steigen auch die Nebenkosten. Da die Nebenkosten aber auch übernommen werden, ist nicht nur der Mietpreis höher, sondern eben auch die Nebenkosten. Hier sind speziell so Sachen wie Heizung gemeint. Eine größere Wohnung muss nun mal mehr geheizt werden.
In der Regel ist es so, dass eben zum Umzug aufgefordert wird. Man kann allerdings argumentieren, dass das zuständige Amt dann ja auch den Umzug mitfinanzieren müsste. Wenn absehbar ist, dass sich am Bezug von ergänzenden Leistungen was ändert, kann man das eventuell mal gegen rechnen. ich kenne Fälle, in denen eben die größere Wohnung bewilligt wurde, weil sie mit dem Mietpreis unter dem lag, was als Kosten der Unterkunft bewilligt worden wäre und die Sachbearbeiter sagen, dass es die Ämter günstiger kommt, die Kosten der Unterkunft in dem Fall zu übernehmen. Hier ging es aber um etwa zehn Quadratmeter mehr Wohnraum.
Ansonsten gehen die Ämter an sich hin, übernehmen die Miete bis zu dem was an Höchstmiete vorgesehen ist und der Rest muss von den Leistungsbeziehern selbst übernommen werden. Da im genannten Fall die Krankenversicherung übernommen wird, wird es sinnvoller sein, die Mehrmiete selbst zu bezahlen.
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