Welche Gebühren bei fehlgeschlagener Lastschrift?

vom 06.11.2012, 14:15 Uhr

Bei A sieht es finanziell zur Zeit ein wenig schlecht aus. Er wartet auf seinen Lohn, der eigentlich am 1.11. hätte auf dem Konto sein müssen. Leider wurde aber heute eine Lastschrift fällig und sein Lohn ist noch nicht auf dem Konto. Die Lastschrift wird wohl wieder zurück gebucht. Aber welche Gebühren kommen da auf A zu? Kann A diese Gebühren bei seinem Arbeitgeber geltend machen, weil er ja den Lohn zu spät überwiesen hat?

A hat auch heute erst gesehen, dass sein Lohn noch nicht auf dem Konto war, sonst hätte er mit dem Geldinstitut gesprochen. Aber er konnte heute vormittags keinen erreichen und jetzt muss A arbeiten. Gibt es pauschale Gebühren für eine fehlgeschlagene Lastschrift oder kommt es auf die Höhe der Lastschrift an?

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» Ampelmännchen » Beiträge: 1310 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Die Höhe der Lastschrift sollte dabei keine Rolle spielen. Wenn die ausführende Bank eine Gebühr verlangt, legt sie diese in ihrem Preis- und Leistungsverzeichnis selbst fest. Derjenige, der die Lastschrift veranlasst hat, kann ebenso eine Gebühr für die nichteingelöse Lastschrift geltend machen, dies sollte aber in den Vertragsbedingungen ebenfalls aufgeführt sein.

Wenn das Verschulden beim Arbeitgeber liegt, ist er sicherlich auch für entstandene Schäden, in dem Fall die eventuell anfallenden Gebühren, in Regress zu nehmen. Dies ist allerdings immer eine heikle Situation, den Arbeitgeber daraufhin anzusprechen. Man kann sicherlich höflich nachfragen, ob er bereit sei, den Schaden zu begleichen, auf eine Auseinandersetzung wegen ein paar Euro würde ich es wahrscheinlich nicht ankommen lassen.

» Squeeky » Beiträge: 2792 » Talkpoints: 6,18 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Die Firma, deren Lastschrift die Bank mangels Deckung zurückgegeben hat, wird natürlich erst A die Kosten in Rechnung stellen. Je nach Firma kann dieser Betrag zwischen 4,00 und 12,00 Euro liegen. Von dem Betrag, der eigentlich abgebucht werden sollte, ist dies unabhängig. Ich muss dazu sagen, dass ich 12,00 Euro aber als überzogen ansehe.

A kann versuchen, für den Schaden seinen Arbeitgeber in Regress zu nehmen. Allerdings ist das wie erwähnt eine schwierige Situation, da man sein Verhältnis zum Arbeitgeber wegen ein paar Euro nicht auf das Spiel setzen möchte.

» Ariola » Beiträge: 693 » Talkpoints: 4,96 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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