Ist der Beifahrer mitversichert - Mitfahrgelegenheit
Ich nehme des öfteren Mitfahrer mit, dazu stelle ich mein Angebot auf ein Internetportal. Die Mitfahrer rufen mich dann an und ich entscheide wen ich mitnehme. Ich bin Teilkasko versichert und habe keine Beifahrerversicherung. Was passiert nun wenn ich einen Unfall habe, bei dem der Mitfahrer zu Schaden kommt?
Muss ich den Schaden des Mitfahrers selber regulieren, oder haftet meine Versicherung?
Soweit ich weiß, wären die Mitfahrer sogar mit einer herkömmlichen ganz einfachen Haftpflichtversicherung versichert. Wenn du einen Unfall baust und du daran schuld bist, ist soweit mit bekannt der einzige der leer ausgeht, der Fahrer, welcher den Unfall verursacht hat.
Durch Deine Teilkaskoversicherung hast Du aber auch eine Haftpflichtversicherung für Dein Auto. Diese Haftpflichtversicherung ist unerlässlich und muss abgeschlossen werden. Mit dieser Versicherung ist es dann auch so, dass Dein Mitfahrer auch versichert ist, egal, ob Du nun noch eine spezielle Mitfahrerregelung in Deinem Versicherungsvertrag hat. Darunter fallen auch auch Sachschäden, sofern sie sich nicht im Gepäck, sondern am Körper befunden haben, als es durch einen Schaden mit dem Auto zu einem Schaden am Eigentum kam. Insofern sind Deine Mitfahrer auch abgesichert, wobei Du diese Information sicherlich auch auf Deiner Mitfahrerseite vorfinden dürftest.
Schäden gegenüber Beifahrern sind immer über die KfZ-Haftpflichtversicherung abgedeckt. Diese Versicherungen für Insassen sind reine Augenwischerei und bringen am Ende dem Vertreter eine Provision für wenig Arbeit. Und da man im allgemeinen davon ausgehen kann, dass eben alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge auch eine Haftpflichtversicherung haben, sind eben auch deine Mitfahrer abgesichert
Schäden am Mitfahrer sind natürlich grundsätzlich über die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs abgedeckt. Somit ist der Mitfahrer oder die Mitfahrerin eigentlich abgesichert und würde im Fall der Fälle nicht leer ausgehen. Du musst lediglich ein wenig insofern aufpassen, als das die Mitnahme von Fahrgästen dir nicht als gewerbliche Tätigkeit nachgewiesen werden kann. Wenn du also schreibst, dass du "öfter" Mitfahrer mitnimmst und am Ende dabei einen Gewinn erzielst, kann die Versicherung bei dir nach einem Personenbeförderungsschein fragen. Wenn dann herauskommt, dass der Unfall während einer Tätigkeit passiert ist, die du nicht hättest ausführen dürfen, könnte man dich belangen! Deine Privathaftpflichtversicherung zahlt letztlich auch keine Schäden, die du im Rahmen einer Schwarzarbeit beim Kunden verursacht hast.
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