Zu hohe SF-Einstufung durch KFZ-Versicherer - hat es Folgen?

vom 01.05.2019, 09:34 Uhr

Wir haben uns kürzlich ein neues Auto gekauft und es auf meine Frau versichert mit der Übernahme der Schadenfreiheitsklasse ihrer Mutter, da ihre Mutter nun kein Auto mehr hat und die Schadenfreiheitsklassen nicht benötigt werden.

Die Mutter meiner Frau hatte eine Schadenfreiheitsklasse von 13 unfallfreien Jahren in der Haftpflichtversicherung, allerdings hat meine Frau erst seit acht Jahres einen Führerschein, weshalb sie ja nur eine Schadenfreiheitsklasse von 8 unfallfreien Jahren übernehmen konnte.

Beim Abschluss der Versicherung bei einem Online-KFZ-Versicherer haben wir alles richtig eingegeben, Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer ist meine Frau, wir haben auch die Übernahme eine Schadenfreiheitsklasse von einer anderen Person ausgewählt und alle Daten ihrer Mutter und der Vorversicherung eingegeben. Es wurde uns auch eine Schadenfreiheitsklasse 8 angezeigt mit entsprechendem Beitrag.

Nun ist der Versicherungsschein mit der Post gekommen und in diesem ist eine Schadensfreiteitsklasse von 13 aufgeführt und der Beitrag ist auch niedriger als der bei Abschluss angezeigte Beitrag mit Schadensfreiheitsklasse 8.

Natürlich ist es schön einen niedrigeren Versicherungsbeitrag für das Auto zu zahlen, zumal es eine Vollkaskoversicherung hat. Kann es aber Konsequenzen für uns haben, obwohl wir ja nichts falsch gemacht haben?

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» DoubleK » Beiträge: 1215 » Talkpoints: 15,93 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Erst einmal herzlichen zum Autokauf. Die Versicherung auf die Frau mit Übernahme der Schadensfreiheitsklasse ihrer Mutter, die zur Zeit eh kein Auto zu versichern hat, ist eine gute Entscheidung, die ich so auch getroffen hätte. Aus rein moralischen Gründe würde ich die Versicherung darauf aufmerksam machen, wenn ich postalisch den Versicherungsschein mit der Schadensfreiheitsklasse für 13 Jahre anstatt - wie vorab entschieden - für 8 Jahre bekommen hätte.

Da man aber selbst das Finanzamt nicht auf einen seinerseits und zu Gunsten des Steuerzahlers gemachten Fehler aufmerksam machen muss, gehe ich schwer davon aus, dass ihr auch die Versicherung aus rechtlichen Gründen nicht darauf aufmerksam machen müsst. Ich - wie gesagt - mache sowas aber, denn ich mach auch mal Fehler und will dann auch nicht über den Tisch gezogen werden.

» cherrypie » Beiträge: 567 » Talkpoints: 30,94 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Ich gehe auch davon aus, dass ihr nicht von euch aus auf solch einen Fehler aufmerksam machen müsst. Schließlich sind Leute des Versicherers die Fachleute. Allerdings ist es tatsächlich so, dass deine Frau nur hätte die SF8 übertragen bekommen können.

» Wesie » Beiträge: 307 » Talkpoints: 3,27 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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