Wohnungskontrolle Vermieter - Begründung, Frist, Ankündigung

vom 07.07.2018, 22:16 Uhr

Der Vermieter von Herrn No steht mindestens einmal im Monat vor der Tür seiner Mieter und bittet um Einlass, weil er seine Mietsache besichtigen und kontrollieren will. Herr No hat ihm schon ein paar Mal gesagt, dass es so nicht geht und hat ihm auch schon öfter mal die Tür nicht aufgemacht oder gesagt, dass er jetzt keine Zeit hat. Aber der Vermieter steht dann am nächsten Tag wieder da. Herr No weiß aber, dass ein Vermieter so oft gar nicht kommen darf um die Mieter zu nerven. Einige seiner Mieter lassen ihn aber auch rein.

Herr No hat nun gehört, dass der Vermieter eine Begründung abgeben muss und auch einen rechtzeitigen Termin ankündigen muss. Außerdem darf wohl ein Vermieter nicht zu oft kommen. Wie schaut es aus mit Begründung, Frist und Ankündigung? Wie lange vorher muss er sich ankündigen, wie muss er es begründen? Wie sagt man das dem Vermieter?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Als ich zu Studienzeiten noch im Studentenwohnheim gewohnt habe, war das so, dass der Hausverwalter einmal pro Jahr eine Kontrolle gemacht hat. Meine Unterkunft war voll möbliert und es sollte eben geschaut werden, ob alles noch in Ordnung ist und man gut mit den Sachen umgeht. Die Kontrolle wurde etwa vier Wochen vor dem Termin per Aushang bekannt gegeben.

Danach hatte ich keine Vermieter mehr, die irgendwelche Kontrollen in den Wohnungen haben durchführen lassen. Der jetzige Vermieter schaut einmal pro Quartel oder einmal pro Halbjahr auf den Dachboden, ins Treppenhaus und in den Keller, um sicher zu gehen, dass die Fluchtwege alle frei sind, aber dafür sind keine Ankündigungen notwendig, da das ja kein Privatraum ist.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


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