Wie wirksam ist das so genannte Hausrecht?
Ich belege dieses Semester einen Kurs über Diskriminierung und kürzlich haben wir einen Fall besprochen, in dem es um Diskriminierung aufgrund der Ethnie geht. Es handelte sich um einen realen Fall, in dem ein Dunkelhäutiger nicht in eine Disco gelassen wurde und es wohl ziemlich offensichtlich gewesen sein soll, dass es an seiner Hautfarbe lag.
Er hat daraufhin den Betreiber verklagt, aber nicht besonders viel Geld als Entschädigung erhalten. Der Grund war, dass ihm von Anfang an klar gewesen sein muss, dass er abgewiesen würde und er es nur austesten würde. Es bestand also gar keine wirkliche Absicht, in dem Club zu feiern.
Da frage ich mich aber, wieso in so einer Sache nicht das Hausrecht angewandt wird. Natürlich ist es für den abgewiesenen Kunden ärgerlich und unfair, aber ein Betreiber wird doch darüber frei entscheiden dürfen, wen er rein lässt? Ich kann doch auch frei darüber verfügen, wem ich die Tür zu meiner Wohnung öffne.
Sicher kann man das Hausrecht anwenden, aber bei Massengeschäften darf es nicht zur Diskriminierung kommen. Eine Diskothek betreibt ein Massengeschäft, das gilt auch für Supermärkte oder Restaurants. Sie verkaufen ihre Waren oder Dienstleistungen an jeden, der kaufen möchte.
Wenn sich ein (möglicher) Kunde an die Hausregeln hält, gibt es keinen Grund, ihn als Kunden nicht zu akzeptieren. Auch das Hausrecht in Geschäften unterliegt dem dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Jemanden wegen seiner Hautfarbe, seiner Herkunft oder seiner religiösen Haltung abzuweisen, ist verboten.
Kleidungsregeln beispielsweise sind zulässig, wenn sie nachvollziehbar sind und jeder, der sie beachtet, Einlass findet. Bei einem großen Überschuss an männlichen Besuchern nur noch Frauen und Paare einzulassen, um die Situation zu entspannen, ist auch erlaubt. Das gilt auch für zu betrunkene Gäste.
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