Wie sind Suspendierung und Schulpflicht vereinbar?
Ich habe bisher immer gedacht, dass eine Suspendierung vom Schulunterricht nur in Amerika normal und alltäglich wäre. Ich habe mir nie so wirklich Gedanken darüber gemacht, hatte aber angenommen, dass da gerne mal eine Suspendierung bei Regelverletzungen ausgesprochen wird, da man dort ja auch keine allgemeine Schulpflicht hat, sondern eher eine Bildungspflicht bzw. Lernpflicht.
In Deutschland gibt es allerdings eine allgemeine Schulpflicht, sodass man auch anwesend sein muss. Es ist verboten, den Unterricht sich durch Homeschooling anzueignen. Daher hat mich das schon überrascht, dass eine Schule aus Stuttgart eben einen Schüler suspendiert hat.
Inwiefern ist eine Suspendierung in Deutschland mit dem Gesetz zur allgemeinen Schulpflicht vereinbar?
Da eine Suspendierung eine zeitlich begrenzte Maßnahme ist, kollidiert das auch nicht mit der Schulpflicht. Denn hier soll ja ein Ziel erreicht werden, was den täglichen schulischen Ablauf nicht entgegen arbeitet. Anders wäre es ja, wenn man den Schüler für den Rest des Schuljahres suspendieren würde. Aber soweit ich weiß, sind solche Maßnahmen auf maximal zwei Wochen begrenzt.
Eine Suspendierung ist eine im Schulgesetz des jeweiligen Landes geregelte Disziplinarmaßnahme. Daher ist sie mit der Schulpflicht selbst problemlos vereinbar. Eine Suspendierung befreit den betroffenen Schüler auch nicht von der Pflicht zum Lernen des Stoffes oder zum Erbringen von schriftlichen Prüfungsleistungen. Teil der Strafe ist es, dass er sich die Kenntnisse und Fertigkeiten im Selbststudium erarbeiten muss. Außerdem ist die Maßnahme zeitlich begrenzt und richtet sich nach der Schwere des Vergehens. Die Dauer beträgt zwischen einem Tag und zwei Wochen.
Aber ein Schüler kann auch der Schule verwiesen werden oder in ganz extremen Fällen von allen staatlichen Schulen eines Landes ausgeschlossen werden. Selbst diese Maßnahmen sind mit der Schulpflicht vereinbar. Wobei es da schon richtig dicke kommen muss.
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