Wie sieht eine datenschutzkonforme Dashcam aus?

vom 18.09.2018, 12:26 Uhr

In einem Artikel wurde beschrieben, dass bei einem Test viele Dashcams durchgefallen wären, weil diese nicht ausreichend datenschutzkonform gewesen seien. Aber was bedeutet denn eigentlich Datenschutzkonformität in Bezug auf Dashcams? Habt ihr eine Dashcam und ist diese denn datenschutzkonform und woran würdet ihr das denn festmachen?

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» mikado* » Beiträge: 3037 » Talkpoints: 1.002,67 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Das Problem ist, dass einerseits ein dauerhaftes Filmen aus dem Fahrzeug heraus nicht gestattet ist, andererseits bei den zugelassenen "Crash-Cams" die wichtigsten Szenen schon passiert sein können, wenn sich so eine "Unfallkamera" einschaltet.

Wichtig ist auch, dass die Inhalte immer wieder von selbst überschrieben werden, so dass keine Langzeitspeicherung von der Konstruktion und Software, sowie dem begrenzten Speichermedium her möglich ist. Der Begriff datenschutzkonforme Dashcam wird so auch nirgends erwähnt.

Es heißt juristisch "datenschutzkonformer" Gebrauch der Kameras. Wie gesagt, da ist noch Nachbesserungsbedarf bei der Rechtsprechung. Ich stelle mir auch immer die Frage, wieso zur Feststellung eines Diebstahls, wo durch Videokamerabeweis eindeutig der Täter zu erkennen ist, diese Aufnahmen vor Gericht nicht verwendet werden dürfen, weil die Kamera einen Teil des öffentlichen Verkehrsraumes filmte.

Offensichtlich sind "Freizügigkeit" und "Bewegung in der Öffentlichkeit, ohne sich irgendwie bespitzelt zu fühlen", alte deutsche, traumabesetzte Themen. Dabei habe ich im Fernsehen gesehen, dass in Australien die Leute im Überwachungskamerastudio sogar per Lautsprecher die "Delinquenten" rumkommandieren dürfen, wenn sie sich zum Beispiel an einem Parkhausautomaten zu schaffen machen. Big brother is watching you.

» Gorgen_ » Beiträge: 1058 » Talkpoints: 374,04 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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